Schließung d. Schulen u. Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen zur Bekämpfung d. Corona-Pandemie
1. Unterrichtsfreie Zeit und Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Ab diesem Montag ist, über eine Anordnung des Staatsministerium für Kultus (SMK), an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen unterrichtsfreie Zeit. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht. In der Zeit bleiben Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Schulhorte geöffnet. Die Betreuung der Kinder ist abgesichert. Dies bietet Gelegenheit, dass sich Eltern auf eine weitere Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen können.
- Schulen und Kindertageseinrichtungen werden dann in dieser Woche bis Freitag, den 17. April 2020, im Freistaat Sachsen geschlossen. Bis dahin wird ein System der Notbetreuung organisiert (siehe Ziffer 4). Die Gesundheitsämter schließen die Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls für diesen Zeitraum.
- Die Umsetzung erfolgt durch Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz. Inhalt und Reichweite der Allgemeinverfügungen werden in einem Erlass des SMS festgelegt.
- Die Lehrerkollegien bereiten sich ab Montag auf die Zeit der Schließung der Schulen vor. Die Zeit der Schließung ist keine Ferienzeit, sondern Lernzeit. Die Schulen vermitteln Unterrichtsstoff soweit dies möglich ist auf digitalem und analogem Wege an die Schüler bzw. durch Erstellen eines Lernplans für Schüler zu Hause.
- Die Schulen greifen dabei in geeigneter Weise auf alle verfügbaren digitalen und analogen Kanäle zur Wissensvermittlung zurück. Dazu gehört das Arbeiten mit aktiven Homepages, Appbasierten Systemen, Lernplattformen, Aufgabensammlungen und Unterrichtsmaterialen, die soweit vorhanden zum Einsatz kommen können.
2. Prüfungen
– Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden sichergestellt.
Sie beginnen ab 22. April und damit nach den Osterferien.
Abitur | 22. April – 11. Mai |
Haupt- und Realschlussabschluss | ab 25. Mai |
Abitur am Beruflichen Gymnasium | 30. April – 29. Mai |
Fachhochschulreife | 1.Juni – 10.Juni |
3. Schließung von Kitas und Horten und Notmaßnahmen
– Betreuungseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) werden auch in der Zeit der Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz offengehalten, soweit sie für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur notwendig sind. Das betrifft beispielsweise die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Krankenhäusern, Polizeibehörden usw. Die Details werden noch durch die Kommunen festgelegt.
4. Sonstiges
- Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abgesagt, innerhalb Sachsens zunächst bis Ostern 2020. Bis auf weiteres werden auch keine Klassenfahrten für das neue Schuljahr und darüber hinaus vertraglich abgeschlossen.
- Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres ausgesetzt.
- Soweit Schulen geschlossen werden, findet auch kein GTA statt.
Das Notbetreuungsformular für Kindereinrichtungen finden Sie hier:
Notbetreuungsformular