Aktuelles zum Corona-Virus, update 23.03.2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sachsen hat die Ausgangsregelungen weiter verschärft, um die Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus zu bremsen. Demnach erließ das Gesundheitsministerium auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung, die es der Bevölkerung in der aktuellen Corona-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse deshalb die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.

Die neue Rechtsvorschrift benennt dafür einige Ausnahmen. Das sind unter anderem der Hin- und Rückweg zur Arbeit, der Hin- und Rückweg von Eltern zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Auch Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit) dürfen sich frei bewegen. Natürlich dürfen Bür-gerinnen und Bürger das Haus verlassen, um zum Arzt und zu medizinischer Behandlung zu kommen. Aber auch dabei gilt, dass derzeit nur die unbedingt medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen durchgeführt werden sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind geboten, aber nur einzeln oder im kleinsten Familienkreis des eigenen Haushalts von nicht mehr als 5 Personen sind erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt. „Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Gegenwärtig sind in der Stadt Roßwein und den Ortsteilen noch keine Erkrankungen mit dem Corona Virus bestätigt (Stand 23.3.2020).

Die Öffnungszeiten des Rathauses wurden aus Sicherheitsgründen für die Bevölkerung und die Angestellten ausgesetzt. Unausweichliche und dringende Termine und Probleme können nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung durchgeführt werden. Das Rathaus ist weiterhin komplett besetzt und für Sie über das Bürgertelefon 034322/4660, Fax 034322/43481 und Mail email hidden; JavaScript is required erreichbar. Das Rathaus ist mit dem Bürgertelefon 034322/4660 rund um die Uhr für unsere Einwohner besetzt.

Vor allem unsere älteren Einwohner sollten jetzt ihre Aktivitäten auf ein notwendiges Maß beschränken oder ganz einstellen. Ein Netzwerk für die Versorgung der älteren Einwohner bei einem selbstauferlegten Hausarrest wird gerade über das Bürgerhaus aufgebaut und beworben.

Anbei erhalten Sie einige Tipps vom Bund und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO):

– Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können
Überträger sein.

– Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst
nicht in die Betreuung einbezogen werden.

– Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an und fragen, wie Sie sich verhalten
sollen.

– Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und
lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der
Nachbarschaft an.

– Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.

– Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht. –
Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.

– Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort
mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie – Bekannte – treffen!

 

Ihr

V. Lindner
Bürgermeister