Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update vom 31. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch heute ( Stand 31. März 2020) haben wir in Roßwein keinen bestätigten Corona-Infizierten zu verzeichnen. Wir haben somit noch Glück, müssen aber davon ausgehen, dass in den kommenden Tagen auch erste Fälle in Roßwein eintreten werden. Insgesamt sind zum 31.März 2020 insgesamt 102 Menschen im Landkreis Mittelsachsen am Corona-Virus erkrankt, 353 Menschen stehen unter Quarantäne.
Ab dem morgigen Mittwoch, 01. April 2020, darf der Wochenmarkt wieder durchgeführt werden. Mobile Verkaufsstände, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen unter freiem Himmel und in Markthallen ab Mittwoch in Sachsen offiziell öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung. Unverändert davon können selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen.
Wir haben unverzüglich reagiert und die Händler von Lebensmitteln zur Teilnahme am Markt eingeladen. Sollten Sie den Wochenmarkt besuchen wolle, halten Sie bitte einen Mindestabstand von 2 Metern zum nächsten Besucher ein, desinfizieren Sie, wenn möglich, Ihre Hände und halten Sie keine Gesprächsrunden ab. Sie gefährden mit solch einem Verhalten sich und Ihre Mitmenschen.
Die spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung betreffen viele Erwerbstätige, aber auch Kleinunternehmen und sogenannte Soloselbständige. Dazu hat der Gesetzgeber ein neues Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Corona Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) auf den Weg gebracht. Gern informiert das Jobcenter dazu.
Zu den bereits veröffentlichten Telefonnummern gibt es seit heute eine weitere kostenfreie Hotline für Fragen von Kleinunternehmen und Soloselbständigen.
Folgende Telefonnummern für Fragen und Anliegen der Bürger im Landkreis Mittelsachsen stehen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung:
03727 9966 900 Servicerufnummer für alle Kundenanliegen
03727 9966 225 zusätzliche Hotline für alle Fragen rund um SGB II Leistung
0800 4 5555 23 kostenlose Hotline für Kleinunternehmen und Soloselbständige
Die Sächsische Staatsregierung hat heute (31. März) eine neue Rechtsverordnung verkündet, welche am 1. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. April 2020 außer Kraft tritt.
Die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhang (SMS) erlassene Verordnung regelt zunächst als Grundsatz im § 1 ein „Kontaktreduzierungsgebot“.
Im § 2 wird als Grundsatz das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Die triftigen Gründe sind im Wesentlichen aus der bisherigen Allgemeinverfügung übernommen, werden aber konkretisiert und ergänzt. In Sachsen wird die Ausgangsbeschränkung dahingehend gelockert, dass sich ausnahmsweise auch wieder zwei Menschen zum Zweck des Sports oder der Bewegung treffen dürfen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, zum Beispiel um spazieren zu gehen.
Die Wahrnehmung von Terminen kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Organen wird ausdrücklich als triftiger Grund benannt.
Zudem ist die bereits verkündete Lockerung der Regelung für Wochenmärkte (Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen) für Lebensmittel, Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse enthalten. Wichtig auch hier: Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kunden einen Mindestabstand einhalten.
§ 3 enthält ein Besuchsverbot für bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, etc. Zugleich werden enge Ausnahmen von diesen Besuchsverboten geregelt.
Über § 4 können die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden verschärfende Anordnungen erlassen.
§ 5 regelt die Durchsetzung der Verbote, Bußgelder und Strafen.
Den ganzen Wortlaut der neuen Rechtsverordnung können Sie unter www.rosswein.de abrufen.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Veit Lindner
Bürgermeister