Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 09. April 2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nun steht das Osterfest vor der Tür. Dabei wird das diesjährige Ostern so ganz anders als in den zurückliegenden Jahren verlaufen. Ein Ostern mit sonnigem Wetter ist vorausgesagt und wird manch einen verleiten, Aktivitäten im Freien durchzuführen

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen immer noch gültig. Ich bitte Sie, sich, trotz der besonderen Situation, weiterhin so diszipliniert zu verhalten wie bisher. Im Gegensatz zum Mittwoch, d. 08. April 2020, ist die Anzahl der mit dem Corona-Virus Infizierten von 182 Menschen um 20 Personen auf 202 angestiegen. Leider hat die optimistisch gestimmte Verringerung der Infizierten nicht angehalten und 20 neue erkrankte Personen sind hinzugekommen. Für den Bereich Roßwein wurde keine weitere infizierte Person gemeldet. Gegenwärtig wurden im Landkreis Mittelsachsen 630 Personen in Quarantäne geschickt, wobei 269 Personen diese wieder verlassen konnten. Hoffen wir, dass sich über das Osterwochenende die Zahl der Erkrankten und der in Quarantäne befindlichen Personen nicht weiter dramatisch erhöht. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie, trotz des zu erwartenden sommerlichen Wetters, die Ausgangsbeschränkungen strikt einhalten. In der Folge haben wir ein paar wichtige Fragen für Sie zusammengetragen und entsprechend der Ausgangsbeschränkungen beantwortet. Bitte halten Sie die Ausgangsbeschränkungen auch weiterhin ein.

Das Wetter soll schön werden zu Ostern. Dürfen Familien zum Picknick in den Park gehen?

Nein. Sport und Bewegung sind im Wohnumfeld erlaubt, nicht aber Picknicks oder längere Aufenthalte in Parks. Es sollen größere Menschenansammlungen in öffentlichen Flächen vermieden werden. Eine Kontrolle, ob die Picknickteilnehmer zum gleichen Hausstand gehören und ob Abstandsregelungen eingehalten werden, wäre den Ordnungsbehörden so nicht mehr möglich. Zudem steigt die Ansteckungsgefahr, wenn sich viele Menschen auf Freiflächen ansammeln.

Sind Osterfeuer 2020 erlaubt?

Nein. Osterfeuer sind öffentliche Veranstaltungen, die nach der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen untersagt sind.

Dürfen Eltern im Hof des Mehrfamilienhauses oder in einem nahen Park Ostereier für die Kleinen verstecken?

Im Hof des Mehrfamilienhauses nur dann, wenn vorher Absprachen mit den übrigen Bewohnern geführt wurden, sodass sich jeweils nur ausschließlich ein Hausstand im Hofbereich aufhält. Wenn bei der Ostereiersuche im Park sichergestellt werden kann, dass die Suche in Bewegung stattfindet und Kinder oder Erwachsene unterschied-licher Hausstände dabei nicht in Kontakt miteinander kommen, ist eine Ostereier-suche unproblematisch.

Darf ich sonnenbaden, zum Beispiel an den Ufern der Seen oder in Parks?

Nein – Bewegung und Sport an der frischen Luft Ja, Sonnenbaden und längerer Aufenthalt im Park, an anderen Grünflächen oder Seen Nein.

Sind ausgedehnte Radtouren erlaubt, zum Beispiel entlang der Freiberger Mulde zwischen Nossen und Grimma?

Nein. Aktivitäten sind im Regelfall auf das Wohnumfeld zu begrenzen.

Sind zu Ostern Familienbesuche im selben Ort – zum Beispiel bei den Großeltern – gestattet?

Nein. Gerade die Großeltern gehören zur besonders schützenswerten Bevölke-rungsgruppe. Physischer Kontakt mit ihnen sollte dringend vermieden werden. Es gilt für Personen außerhalb des eigenen Hausstandes – also auch für weitere Familienmitglieder – dasselbe wie für andere Personen: kein Kontakt.

Darf ich meine Freundin in einer anderen Stadt in Sachsen besuchen?

Handelt es sich bei der Freundin um die Lebenspartnerin, ist der Besuch erlaubt. Sonst nicht.

Darf ich Freunde oder Verwandte in einem jener Bundesländer (wie in Brandenburg ) besuchen, wo solche Besuche nicht verboten sind?

Nein. Aktivitäten sind im Regelfall auf das Wohnumfeld zu begrenzen.

Kann ich mich mit Freunden oder Verwandten an einem Ort in der Nähe, beispielsweise in einem Park, zum Osterspaziergang treffen?

Nein. Zum einen ist nur Kontakt zu Personen des eigenen Hausstands erlaubt (es gibt genau definierte Ausnahmen). Es ist außerdem nicht gestattet, sich in Gruppen zu treffen, weder zu Hause noch im Freien. Bei Ausflügen bestünde außerdem die Gefahr, dass der ÖPNV überfrachtet wird und so die Infektionsketten wieder ange-facht werden könnten.

Darf ich Besuch aus einem anderen Bundesland empfangen? Falls ja – gilt das auch, wenn der Besuch wie Geschäftsreisende in einem Hotel oder einer FeWo übernachtet?

Nein. Die Besucher dürften zudem auch gar nicht in einem Hotel oder einer Ferienwohnung unterkommen. Von den Kontaktbeschränkungen sind auch Geschäftsreisende betroffen.

Darf ein getrennt lebender Elternteil zu Ostern sein Kind in Sachsen besuchen?

Ja.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn möglich, versuchen Sie eine regelmäßige Desinfektion der Hände durchzuführen. Halten Sie sich bitte im eignen Haushalt auf und veranstalten Sie bitte keine Ostertreffen, Osterwanderungen oder das gewohnte familiäre Osterfest im Kreise der ganzen Familie. Vermeiden Sie Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen, außer mit denjenigen, welche zum eigenen Hausstand gehören. Halten Sie einen Mindestabstand von zwei Metern zur nächsten Person ein. Spaziergänge und sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, jedoch immer allein oder max. mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie bitte beim Aufenthalt im Freien oder bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz. Nur wenn wir alle solidarisch diese Verhaltensregeln einhalten, wird es uns gemeinsam gelingen, den weiteren rasanten Anstieg des Corona-Virus abzumildern.

 

Die Stadtverwaltung Roßwein wünscht Ihnen, trotz der außergewöhnlichen Situation, ein frohes und gesundes Osterfest. Bitte bleiben Sie gesund und nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister