Allgemeinverfügung für die Kinderbetreuung ergänzt

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende  Allgemeinverfügung erlassen.

Die jetzige Allgemeinverfügung tritt am 18. April 2020 in Kraft und am 3. Mai 2020 außer Kraft.

PDF: Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule 17_04_2020
PDF: Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur_17_04_2020

AllgV_17_04_2020_final
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