Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen 24. April 2020

Maskenpflicht im Landratsamt

Das Landratsamt hat weiterhin geschlossen. Dennoch sind in dringenden Fällen über eine Terminvergabe weiterhin einzelne Besuche möglich. Wie schon im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt auch im Landratsamt Mittelsachsen ab Montag für die Bürgerinnen und Bürger eine sogenannte Maskenpflicht. Generell sind die Beschäftigten per Telefon oder per E-Mail für Fragen oder Beratungen erreichbar. Die allgemeine Telefonnummer des Landratsamtes ist die 03731 799-0. Im Mittelsachsenkurier, der morgen erscheint, ist ein Behördenführer mit konkreten Durchwahlnummern abgedruckt. Außerdem sind die Ansprechpartner und Hinweise zu einzelnen Verwaltungsverfahren im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de hinterlegt.

Startschuss für den Landkreislauf

Morgen gibt Landrat Matthias Damm den Startschuss für den digitalen Landkreislauf in Mittweida. Dieser Moment wird ins Internet übertragen. Bis zum 10. Mai können sich bis drei Personen zu einer Staffel finden und einzeln 1,5, drei und fünf Kilometer laufen. Ihre Zeiten übermitteln sie dann in eine Datenbank. „Unter diesen Rahmenbedingungen ist die virtuelle Version die bestmögliche, um dennoch den Lauf stattfinden zu lassen, und das mit dem Startschuss traditionell am letzten Samstag im April“, erklärt Landrat Matthias Damm, der hier erneut Schirmherr ist. Es ist die 28. Auflage der größten Breitensportveranstaltung im Kreis. „Wir bedanken uns bei allen Akteuren, die hier mit uns gemeinsam so kurzfristig dieses Konzept umsetzten“, zeigt sich der Geschäftsführer des Kreisportbundes Benjamin Kahlert erleichtert. Gemeinsam mit dem Landrat appelliert er die Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten. Mittelsachsens Amtsärztin Dr. Annelie Jordan: „Die Idee, dass jeder einzeln läuft, kann ich nur unterstützen. Denn es ist gerade beim Sport ratsam, einen größeren Abstand wie zwei Meter zu halten.“ Denn durch die Anstrengung atmet man intensiver und gegebenenfalls könnten auch die Tröpfchen weiter fliegen. Auf keinen Fall sollte im Windschatten eines anderen gelaufen werden. Sie appelliert: „Unbedingt ohne Schutzmaske laufen, denn sie hemmt den notwendigen intensiveren Luftaustausch beim Sport.“  Auch in Corona-Zeiten sei Bewegung wichtig. „Der Landkreislauf bietet dazu die Gelegenheit, denn wie in den vorherigen Auflagen, steht der Spaß im Vordergrund. Firmen, Vereine, Familien – alle sind eingeladen mitzumachen und dies generationsübergreifend“, so Damm. Es zähle der Olympische Gedanke: „Dabei sein ist alles.“ KSB-Präsident Volker Dietzmann ergänzt: „Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Ergebnisse bei vielen nicht im Vordergrund stehen. Der Landkreislauf stärkt den Teamgeist und verbindet.“

Mehr Kinder in der Notbetreuung

In Mittelsachsen hat sich die Quote der Kinder in der Notbetreuung verdoppelt. Lag die Zahl in der vergangenen Woche bei rund sieben Prozent, werden nun rund 14 Prozent der Kinder betreut, die eigentlich in die Kitas gehen. Grund für die Erhöhung sind die neuen Regelungen, die seit Samstag gelten. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Liste der Sektoren bzw. relevanten Berufe wurde erweitert.  Zu den systemrelevanten Berufen gehörten nun beispielsweise Notare, Verkaufspersonal im Einzelhandel oder Tierpfleger. Voraussetzung für den Anspruch ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten zum Beispiel in der Gesundheitsvorsorge und Pflege tätig ist.  Durch die enge Begrenzung der Personengruppen, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben, soll gewährleistet werden, dass nur ein kleiner Teil von Kindern und Schülerinnen und Schüler in den Betreuungseinrichtungen und Schulen verbleibt. So soll eine weitreichende Unterbrechung von Infektionsketten sichergestellt werden.

Corona und Tiere

Nach den neusten Risikoeinschätzungen des Friedrich-Löffler-Institutes zählen Katzen und Frettchen zu den vom sogenannten Coronavirus (SARS-CoV-2) empfänglichen Tieren. Darauf weist das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) hin. Diese Erkenntnisse ergaben sich aus vereinzelten Virus- bzw. Antikörpernachweisen bei Katzen bzw. Tigern in China, Belgien und den USA. Bei einer eigenen Laborstudie des Instituts konnte die Übertragungsmöglichkeit des Virus auf Frettchen nachgewiesen werden.  „Bisherige Erfahrungen aus Deutschland und anderen Ländern zeigen aber, dass bisher unsere Haustiere bei der Infektion des Menschen keine Rolle gespielt haben“, heißt es aus dem Veterinäramt. Durch diese neuen Erkenntnisse sind die Hinweise des Instituts zum Umgang mit empfänglichen Haustieren, also Katzen und Frettchen angepasst worden. Es sollte ein enger Kontakt zwischen der positiv auf Corona (SARS-CoV-2) getesteten Person und dem Haustier vermieden werden. Eine Testung von Haustieren auf das Virus ist möglich. „Es sollte aber immer mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen werden, ob dies sinnvoll ist“, empfehlen die Tierärzte aus der Behörde.

Zulassung: Änderungsfrist verlängert

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert, dass die laufende Änderungsfrist bis 3. Mai in drei Fällen nochmals ausgesetzt wird: Dies betrifft die Änderung der Halterdaten, die Änderung technischer Daten und die Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte. Generell ist der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Die genauen Regelungen sind auf der Internetseite unter www.landkreis-mittelsachsen.de/corona hinterlegt.

Sächsische Aufbaubank nimmt Anträge entgegen

Sachsens Liquiditätsprogramm für Betriebe der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur steht ab sofort zur Verfügung. Einzelunternehmer, kleinste, kleine und mittlere Betriebe dieser Branchen können nun die Liquiditätshilfen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Die Hilfe besteht aus zinsgünstigen Darlehen und dient der Liquiditätssicherung bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Sachsen. Die Unternehmen müssen in den Branchen Landwirtschaft einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Forstwirtschaft oder Fischerei und Aquakultur tätig sein. Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Sie soll dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von vier Monaten sicherstellen. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Gleichzeitig sind Sondertilgungen möglich und keine Sicherheiten gefordert. Der Zinssatz ist gestaffelt und wird im Durchschnitt circa ein halbes Prozent betragen. Beantragt werden können die Darlehen bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Damit die Anträge kurzfristig bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können, werden die Voraussetzungen anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft. Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) ergänzen sich gegenseitig.

Verbindliche Schutzmaßnahmen für Friseurhandwerk

Ab dem 4. Mai dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Außerdem soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden – etwa indem die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt wird. Beim Betreten des Salons müssen sich Kundinnen und Kunden die Hände waschen oder desinfizieren und bei jedem Kunden und jeder Kundin sind die Haare zu waschen. Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Zudem sollen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden.

Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk:  https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Branchenartikel/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Friseurhandwerk_Download.pdf?__blob=publicationFile