Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 24. April 2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Mittelsachsen ist gegenüber Dienstag (24. April) kein weiterer Corona-Fall festzustellen. Somit gibt es seit Dienstag keine weitere Infizierung zu vermelden. (Derzeit ein gutes Zeichen!) Die Zahl der positiv getesteten Personen liegt somit immer noch bei 241 Personen. Es gab bisher 2 Todesfälle auf Grund der Coronaerkrankung im ganzen Landkreis. Ein 72-jährige Mann und eine 52- jährige Frau hatten Vorerkrankungen und sind an den Folgen der Viruserkrankung leider verstorben. In Roßwein gab es bisher nur eine erkrankte Person, welche mittlerweile wieder genesen sein dürfte. Zum Stand 24. April befinden sich im gesamten Landkreis 833 Menschen in Quarantäne und 646 konnten diese bereits wieder verlassen.

Seit Montag, d. 20. April besteht eine Maskenpflicht für den Besuch im Einzelhandel und den Öffentlichen Personennahverkehr. Unsere Bevölkerung zeigt sich sehr diszipliniert und trägt diese Mund- und Nasenmasken mittlerweile auch bei anderen Erledigungen und prinzipiell außerhalb der eigenen vier Wände. Eine Abdeckung von Mund und Nase soll der Tröpfcheninfektion vorbeugen. Sie ist sinnvoll im Kontakt mit Risikogruppen oder dort, wo sich mehrere Menschen stetig aufhalten. Die Bedeckung von Mund und Nase rundet somit die Hygienevorschriften rund um das häufige Händewaschen und Desinfizieren von Oberflächen ab. Auch wenn der Mundschutz bzw. die sogenannten Community-Masken kontrovers diskutiert werden, halten wir deren Einsatz, z.B. beim Einkaufen oder dem Besuch öffentlicher Gebäude, ganz klar für sinnvoll und notwendig und empfehlen die Masken überall dort zu tragen, wo Kontakt zu anderen Personen besteht. Das kann auch ein geeigneter Schal oder ein Tuch sein. Wichtig ist, dass dieser Schutz eng am Gesicht abschließt.

Ein Mundschutz kann nach der jeweiligen Lieferfähigkeit in der Löwen-Apotheke am Markt, der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs (Community-Masken), Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden. Des Weiteren näht die Roßweinerin, Frau Roswitha Lauer, in Eigeninitiative verschiedene Schutzmasken, welche in der Brücken-Apotheke gegen eine kleine Materialspende ausgereicht werden. Wir danken an dieser Stelle Frau Lauer ganz herzlich für dieses selbstlose Engagement. Herzlichen Dank.

In der Löwen-Apotheke am Markt und in der Brückenapotheke auf der Dresdener Straße sind derzeit sowohl Einmalmundschutz als auch wiederverwendbare Mund- und Nasenmasken lieferbar.

Rathaus wieder schrittweise offen – Besuch nur mit Mundschutz

Ab Montag, d. 27. April wird das Rathaus, auf Grund der gelockerten Ausgehbeschränkungen, wieder schrittweise geöffnet. Für die Besucher des Rathauses gilt Mundschutzpflicht!

So steht das Rathaus zunächst mit Sonderöffnungszeiten für die Belange der Einwohner wieder zur Verfügung. Das Bürgerbüro, die Kämmerei, das Bauamt und die Hauptverwaltung stehen nach vorheriger Terminabsprache bzw. Terminanmeldung für die Bürger wieder bereit. Um längere Wartezeiten im Einwohnermeldeamt zu vermeiden, empfehlen wir ganz dringend die Vereinbarung von Besuchsterminen unter 034322/46614 oder 034322/4660.

Fahrerlaubnisbehörde länger erreichbar

Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort dienstags und donnerstags bis 17:30 Uhr zu erreichen, bisher bis 16 Uhr. Sie sichert aber nur die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 15. Mai 2020 ablaufen sowie die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr). Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung. Die Behörde ist von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet 03731 799-1454 und die E-Mail lautet email hidden; JavaScript is required

Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe

Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine dementsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums wurde heute vom Kabinett in Dresden verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt. Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Die Förderanträge können ab Montag, 27. April, bei den zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) eingereicht werden und werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die Zuwendung wird für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss wird bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für 6 Wochen (1,5 Monate) hat.

Weiterhin gilt folgendes:

Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände! Nach Möglichkeit versuchen Sie bitte auch, die Hände zu desinfizieren!! Halten Sie sich im eigenen Haushalt auf, bitte veranstalten Sie keine Treffen, keine Familienfeiern oder sonstige Zusammenkünfte mit mehr als 3 Personen. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Distanz gegenüber anderen Menschen. Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten im Freien können durchgeführt werden, aber immer allein oder maximal mit einer weiteren Person. Wenn möglich, tragen Sie beim Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung einen Mundschutz!

Wir wünschen Ihnen, trotz der gegenwärtigen Ausnahmesituation, ein sonniges Wochenende und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister