Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung informiert.
Aufgabe eines Punktes des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431), das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld).
In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Stadt Roßwein Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometrische Punkte) überprüft worden.
Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN einen Punkt vom Flurstück 70/4 der Gemarkung Hohenlauft dauerhaft entfernt.
Die Pflichten, die für den Eigentümer des Flurstücks und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung des Festpunktes verbunden waren, sind damit entfallen.
Dresden, den 27. April 2020
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)