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Corona-Lage 5. November

Themen: 151 neue Fälle, Samstag ist virtuelle Baumesse

Statistik:

Im Landkreis Mittelsachsen wurden heute 151  neue positive Befunde registriert. Somit steigt die Fallzahl seit März auf 1570. Aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: im Altkreis Freiberg 797 Fälle, Altkreis Mittweida 545 Fälle, Altkreis Döbeln 228. Die Zahl der Personen, die in mittelsächsischen Kliniken behandelt werden, stieg auf 60 – davon werden acht Personen beatmet. 1619 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Virtuelle Messe ländliches Bauen am Samstag mit Chat-Tag

Am Samstag war die Veranstaltung ländliches Bauen in Halsbrücke geplant. Der Bahnhof mit seiner Brauerei und den Veranstaltungsräumen sollte sich und die Unternehmen rund um das ländliche Bauen vorstellen. Nun kommt alles anders. Damit Rückkehrer und Häuslebauer nicht auf den Nestbauservice und den Kontakt zu den mittelsächsischen Unternehmen verzichten müssen, gibt es die beliebte Veranstaltung virtuell. Unter www.nestbau-mittelsachsen.de können Bauinteressierte sich an den Unternehmensständen informieren. Es wird Fachvorträge geben und am Samstag von 10 bis 14 Uhr können Interessierte Fragen rund um das ländliche Bauen via Chatbutton stellen. Schon 300 interessierte Bauwillige haben auf die virtuelle Messe geklickt, die seit Ende Oktober erst online ist.

Ab Samstag gibt es auch ein Gewinnspiel. Wer auf der Messe alle Nestbau-Icons findet, kann eines von drei Baustellenradios gewinnen. Die Infos zum Gewinnspiel und alle Serviceangebote für Rückkehrerinnen und Rückkehrer gibt es am Stand der Nestbau-Zentrale. Die Koordinatorin und Ansprechpartnerin Katrin Roßner gehört neben den Netzwerkpartnern der Unternehmen und dem Team von Anja Helbig, die für das ländliche Bauen in der Nestbau-Zentrale verantwortlich ist, zum Chat-Team.

Statistisches Landesamt veröffentlicht Wirtschaftsdaten:

Welchen Einfluss hatte die Corona-Pandemie auf die Wirtschaftsentwicklung in Sachsen im 1. Halbjahr 2020? Zur Beantwortung dieser Frage wurde insbesondere die Entwicklung von Umsätzen und Beschäftigtenzahlen analysiert. Das Ergebnis ist ab sofort auf der Homepage des Statistischen Landesamtes auf der Themenseite zu finden. Das teilte heute die Behörde mit. Demnach werde deutlich, dass sich die Corona-Pandemie im Verlaufe des 1. Halbjahres 2020 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen in Sachsen sehr unterschiedlich auswirkte.

Im Verarbeitenden Gewerbe lag der Gesamtumsatz im 1. Halbjahr 2020 rund 15 Prozent bzw. 4,5 Milliarden Euro unter dem Vorjahreswert. Dagegen war im Bauhauptgewerbe (Rohbau) eine positive Umsatzentwicklung zu beobachten. Im 1. Halbjahr 2020 betrug der Zuwachs gut drei Prozent, darunter im Wohnungsbau knapp vier Prozent. Im Gastgewerbe (Beherbergung und Gastronomie) weisen die vorläufigen Daten für das 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzrückgang in der Größenordnung von einem Drittel aus. Das Beherbergungsgewerbe allein hatte nur rund die Hälfte an Gästen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Im Bereich Handel war vor allem im Kraftfahrzeughandel der Umsatzrückgang mit reichlich einem Zehntel besonders hoch. Die Sparten des Einzelhandels wiesen am Ende des 1. Halbjahres 2020 zusammen indes einen um sechs Prozent höheren Umsatz aus.

Drückjagden unter Pandemiebedingungen möglich

Um eine effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu gewährleisten, hat der Freistaat Regeln erlassen, die gemeinschaftliche Jagden auch unter Corona-Pandemiebedingungen ermöglichen. Das Sozialministerium hat festgelegt, dass Formen der gemeinschaftlichen Jagdausübung (Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden, Ansitz-Drückjagden, Drückjagden, Gruppenansitze etc.) grundsätzlich auch nach der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 möglich sind, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Der Jagdleitung obliegen Umsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Hygienekonzepte. „Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter ist nicht erforderlich“, heißt es in der Pressemitteilung des Freistaates.

In den Hygienekonzepten für die gemeinschaftliche Jagdausübung ist darzulegen, wie den Infektionsschutzanforderungen während der gemeinschaftlichen Jagdausübung Rechnung getragen wird. Insbesondere gehört dazu die grundsätzliche Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aller an der Jagd beteiligten Personen. Auch sind alle Jagdteilnehmenden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert und bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes dazu auch verpflichtet. Wichtiges Element des Hygienekonzepts ist auch das Pflegen einer Anwesenheitsliste, um im Falle einer Infektion eine effektive Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Personen, die sich krank fühlen oder Erkältungssymptome haben, sind von der Jagd auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten Wochen Kontakt zu Menschen hatten, die positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden. Auch gilt es während der Jagd Desinfektionsmittel für die Handhygiene vorzuhalten. Die Interaktion zwischen den beteiligten Personen soll also mithilfe des Hygienekonzepts vor, während und nach der Jagdausübung auf ein Mindestmaß reduziert werden.

 

Landratsamt Mittelsachsen
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