WAPPEN Rosswein-klein

Schnellkredite nun auch für Kleinstunternehmen

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Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen. Darüber informiert die mittelsächsische Wirtschaftsförderung. „Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden“, heißt es aus dem Bereich des Landratsamtes. Seit heute steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt.

Nähere Informationen sind erhältlich über

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/?kfwmc=vt.sea.google.SEA_VT_Erweitern_Corona-Hilfe_BK.{Anzeigengruppe}.{Anzeige}&wt_cc1=erweitern&wt_cc2=kon|newsroom&wt_cc3=100993282442_kwd-955437965237_427268822535&wt_kw=b_100993282442_%2Bkfw%20%2Bcorona%20%2Bkredit

oder https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html

 

Online-Seminar „Finanzielle Hilfen in der Krise“ – am Mittwoch

Am Mittwoch, den 11. November 2020 – ab 09.00 Uhr – gibt es ein Online-Seminar, das einen Überblick zu finanziellen Hilfen für Unternehmen geben wird. Das teilte heute die Arbeitsagentur Freiberg mit. Sascha Glöckner, Bereichsleiter des Operativen Services Chemnitz berät beispielsweise zum Kurzarbeitergeld.

Im Mittelpunkt des Seminars stünden folgende Fragestellungen:

  • Wie sehen die Verlängerungen der Bezugsfrist und die Erleichterungen bei der Beantragung aus?
  • Was ist bei erneutem Ausfall zu tun?
  • Welche Regelungen gelten im kommenden Jahr?

Alle Interessierten können sich über folgenden Link anmelden: https://www.chemnitz-wirtschaft.de/informationsangebot/

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister