Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 12. Dezember 2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesundheitsamt Mittelsachsen hat am Samstag 161  neue Corona-Fälle an den Freistaat gemeldet (12. Dez.). Damit wurden seit März 6.246 Fälle registriert, diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 2.187 Fällen, den Altkreis Döbeln mit 825 Fällen und den Altkreis Freiberg mit 3.234 Fällen. Seit der Erstregistrierung sind somit in der Region Roßwein insgesamt 65 Personen an Covid 19 erkrankt. In den mittelsächsischen Kliniken werden aktuell 155 Menschen behandelt, davon müssen 17 Personen beatmet werden.

Aufgrund der hohen Erkrankungsrate im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen (Stand 11. Dez.) sind derzeit drei Allgemeinverfügungen mit den Schwerpunkten: Ausgangsbeschränkungen, Quarantäneregeln und zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, zum Alkoholausschank und zu Besuchen im Pflegeheimen in Kraft getreten:

Alle drei Verfügungen finden Sie auf: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/regelungen-des-landkreises.html

1. Ausgangsbeschränkungen:

Prinzipiell gilt: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 2020
– 12 Uhr – bis 27. Dezember 2020 – 12 Uhr – Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören beispielsweise:

  • Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt, zur akademischen Ausbildung
  • Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder  Grundstückes unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Bei einer landesweit an fünf Tagen andauernden Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (im Landkreis Mittelsachsen von 358,4 Menschen pro 100.000 Einwohnern) gilt: Zwischen 22 und 6 Uhr früh eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre)!!

Das Verlassen der Wohnung ist in dieser Zeit unter anderem nur aus folgenden Gründen zulässig: 

  • Ausübung des Berufs
  • Weg zur Kindernotbetreuung
  • Besuch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs
  • Besuch hilfsbedürftiger Menschen und Kranker sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Arztbesuch
  • Begleitung Sterbender
  • Unabdingbare Versorgung von Tieren

Derzeit noch gestattet sind auch Ausnahmeregelungen der Ausgangsbeschränkungen über Weihnachten und Silvester: (kann allerdings durch die Landesregierung oder den Landkreis Mittelsachsen noch aufgehoben werden)

–  in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst,

– zu Heiligabend und in der Silvesternacht unter besonderer Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung

2. Quarantäneregeln

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben). Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt.

 3. Mund-Nasen-Bedeckung, Pflegeheime, Alkoholausschank:

Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung:

Diese Pflicht besteht nun im gesamten öffentlichen Raum, immer dort, wo sich Menschen begegnen – also überall !!!!!!!! (außer in innerhalb der eigenen vier Wände und des Grundstücks)

Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten.

 4. Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Prinzipiell ist die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel- oder Großhandel sowie Ladengeschäften untersagt – mit der Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote, die ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung abgefertigt werden.

Erlaubt ist die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten:

– Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, beschränkt auf ein
entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

– Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste,

– Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter,
Optiker, Hörgeräteakustiker,

– Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen,

– Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs,

– Verkauf von Weihnachtsbäumen,

– Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige
Ersatzteilverkaufsstellen,

– selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau- und
Floristikbetriebe.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, bleiben Sie zu Hause, wann immer es geht. Bitte helfen Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Tragen Sie bitte immer, egal wo Sie sich im öffentlichen Raum aufhalten, einen Mund-Nasenschutz. Nehmen Sie Rücksicht und bleiben Sie solidarisch mit allen Einwohnern!! Mit dem Tragen eines Mund–Nasenschutzes soll nicht Ihre Freiheit eingeschränkt, sondern alle Einwohner geschützt werden!! So schlimm, wie die Belastung durch die Pandemie auch jeden einzelnen Einwohner trifft, es ist jetzt keine Zeit mehr für Diskussionen und Hirngespinste, welche das Virus und die Erkrankungen daraus in Frage stellen!!! Jetzt kommt es auf die Verantwortung aller an und nicht auf egoistische Sichtweisen oder esoterische Wahrheitserfindungen!!!!

Bleiben Sie bitte zu Hause, wann immer es geht, ansonsten tragen Sie bitte einen Mundschutz und desinfizieren Sie sich bitte regelmäßig die Hände und bitte, bleiben Sie gesund!!!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister