Grundschulen und Kitas wieder geöffnet
Aufgrund der neuen Corona-Schutz-Verordnung können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen seit Montag wieder ihre Schule besuchen. Die Schulbesuchspflicht wurde aufgehoben. Das heißt, die Eltern können über den Schulbesuch entscheiden. Ebenso den Schülern der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird der Schulbesuch wieder ermöglicht. Auch Kindertageseinrichtungen sind ab dem 15. Februar 2021 wieder geöffnet.
Für den Besuch der Bildungseinrichtungen gelten strenge Hygieneauflagen. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den Schulen der Primarstufe findet nur eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
Vor dem Eingangsbereich der Einrichtungen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich. Der Unterricht und der Aufenthalt im Gruppenraum des Hortes sind davon ausgeschlossen. Auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie von Horten ist bei dem Aufenthalt, unter Beibehaltung der festen Klassen und festen Hortgruppen, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig.
Am Schulbetrieb dürfen nur Kinder, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Entsprechendes gilt für Kindertagesstätten. Wer eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder eine Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder mit einem zumindest begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren. Nachdem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen bereits im Präsenzunterricht sind, ermöglicht die neue Corona-Schutz-Verordnung ab dem 22. Februar 2021 den Schulbesuch für weitere Schüler. Die Öffnung gilt für die Schüler der Abschlussklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie für die Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr.
Weitere Informationen zum Kita- und Schulbetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)
Die Corona-Schutz-Verordnung sieht aber auch die Schließung der Einrichtungen vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März 2021. Der Präsenzunterricht an Grundschulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.
In der Stadt Roßwein liegt der Inzidenzwert derzeit (Stand 14.2.2021) bei 333,2/100.000 Einwohner. Damit liegt die Infizierungsrate so hoch wie noch nie. Für die Bemessung einer möglichen Schließung von Kindereinrichtungen wird aber der Inzidenzwert des Landkreises Mittelsachsen zu Grunde gelegt. Der Inzidenzwert des Landkreises liegt (Stand 14.2.2021) bei 73/100.000 Einwohner. Mit einer zentralen Anordnung und juristisch abgesicherten Schließung unserer Kindereinrichtungen ist derzeit nicht zu rechnen.