Geflügel: Sperrbezirk gebildet und Aufstallpflicht im ganzen Landkreis Mittelsachsen angeordnet

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außerdem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von mindestens zehn Kilometern fest.

 

Aufstallung

Die hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche durch Wildvögel hat unter anderem dieser Fall gezeigt. Auch in anderen Landkreisen von Sachsen werden Ausbrüche bei Wildvögeln aber auch bei gehaltenen Vögeln gemeldet. Daher ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände notwendig die Allgemeinverfügung zur risikobasierten Aufstallung im Landkreis anzupassen. Deswegen wird ab sofort mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.

Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.