Aufhebung von Lockerungen drohen

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Keine Öffnung von Museen und Tierparks

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen werden im Landkreis keine Museen und Tierparks öffnen. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt, dass eigentlich seit Montag, d. 15. März 2021 z.B. Zoos, Tierparks, Museen und Galerien öffnen dürfen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Der Landkreis muss dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir bedauern, dass wir diesen Schritt nicht gehen können, aber bei diesen steigenden Zahlen sind weitere Lockerungen nicht angebracht“, so Landrat Matthias Damm. Man werde die Lage weiter beobachten und die Entscheidungen ständig evaluieren.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis in den nächsten beiden Tagen weiterhin über 100 liegen, muss der Landkreis die bisherigen Lockerungen wieder zurücknehmen. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen).

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden am Mittwoch erlassen werden und ab Freitag gelten. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) wieder in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreis Mittelsachsen lag am 15. März 2021 bei 109,2 und der Inzidenzwert der Stadt Roßwein bei 80/100.000 Einwohner.