Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update vom 20. April 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Landkreis Mittelsachsen hat am 18. April 2021 vier Allgemeinverfügungen erlassen. Sie ermöglichen die Fortführung des Modellprojektes in Augustusburg und regeln den Alkoholkonsum, die Öffnung von Museen, bzw. Click and Meet sowie die Quarantäne bei einem positiven Testergebnis. Notwendig wurde dies hauptsächlich durch die Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates, die ursprünglich bis 18. April 2021 befristet war. Außerdem gab der Landkreis bekannt, dass er seit fünf Tagen eine Inzidenz von über 200 hat. Damit reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl bei Versammlungen unter freiem Himmel von 1000 auf 200.

Die Bekanntmachungen sind im elektronischen Amtsblatt eingestellt.

Click and Meet weiterhin zulässig

Händler können auch weiterhin Click-and-Meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt, ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Auch Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten können weiterhin öffnen. Das Gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, die ebenfalls weiterhin angeboten werden können. Wichtig ist jedoch: Es muss ein Hygienekonzept erstellt beziehungsweise weiterhin umgesetzt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

In Roßwein wurden nun  zwei Corona-Teststationen eröffnet, welche kostenlose Tests anbieten. Eine Teststation befindet sich im Hallenbad an der Stadtbadstraße und hat montags, dienstags und donnerstags geöffnet. Die andere Teststation befindet sich auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes an der Haßlauer Straße und bietet von Montag bis Samstag die Möglichkeit von kostenlosen Tests an. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Testeinrichtungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher beziehungsweise Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich weiterhin möglich, auch ohne negativen Test. Falls die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation überschritten wird, muss der Landkreis Mittelsachsen die Allgemeinverfügung zurücknehmen. Die Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich bis 9. Mai 2021.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

In einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Landkreis Mittelsachsen das Verbot des Konsums von Alkohol verlängert. Damit ist auch weiterhin der Konsum von Alkohol in öffentlichen Gebieten, welche innerorts im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gelegen sind, wie zum Beispiel Parks, verboten. Außerdem auch außerorts an Bushaltestellen und Sitzmöglichkeiten sowie im Umkreis von zehn Metern um diese, an Bahnhöfen sowie auf Parkplätzen.

Neue Quarantäneregeln

Ab Montag, dem 19. April 2021, gelten in Mittelsachsen neue Quarantäneregeln. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Freistaates. Neu ist, dass Kontaktpersonen ab sofort nicht mehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Sobald die Definition einer „engen Kontaktperson“ zutrifft, ist man von der Quarantäne betroffen. Außerdem haben sich die bisher geltenden Angaben des Zeitraumes eines relevanten Kontaktes geändert. So ist der Zeitraum bei einem Abstand von 1,5 Metern und ohne Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) von 15 Minuten auf zehn Minuten verkürzt worden. Außerdem muss man vor der Beendigung der Quarantäne einen Schnelltest durchführen. Des Weiteren müssen die Betroffenen Symptomtagebücher führen. Es können Ausnahmen von der Quarantäne genehmigt werden, wenn man zum Beispiel schon eine Corona-Infektion innerhalb des letzten halben Jahres hatte oder gegen Corona geimpft ist. Dies ist aber im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu entscheiden. Die neue Allgemeinverfügung ist ebenfalls im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Mit Stand 19. April 2021 meldet das Gesundheitsamt Mittelsachsen 110 neue Fälle im Landkreis zum Vortag. Damit steigt die Gesamtzahl der mit Covid 19 infizierten Menschen seit März 2020 auf nun 20.463 Personen. Davon entfallen 8.701 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 4.197 auf den Altkreis Döbeln und 7.565 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 303,5. In den Krankenhäusern werden 75 Covid-Patienten behandelt, davon 16 beatmet. In der Stadt Roßwein haben sich bis zum 19. April 2021 insgesamt 450 Menschen mit Covid 19 infiziert. In der Stadt Döbeln liegt der Wert bei 1.549, in Waldheim bei 524, in Leisnig bei 609 und in Hartha bei 544 Personen. Der Inzidenzwert in Roßwein lag per 19. April 2021 bei 559,9. Damit nimmt unsere Stadt den Platz 12 unter allen 53 Gemeinden und Städten des Landkreises Mittelsachsen ein.

Die Corona-Schutzverordnung ist unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564  veröffentlicht oder auf der Homepage der Stadt Roßwein unter http://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564 abrufbar.

Immer gut informiert: über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister