WAPPEN Rosswein-klein

Ausschreibung zur Bewirtschaftung des Rathauskellers zum 29. Weihnachtsmarkt (26.-28.11.2021)

Die Stadtverwaltung Roßwein organisiert wieder den Roßweiner Weihnachtsmarkt für den Zeitraum vom 26.11. bis 28.11.2021 und schreibt hiermit die Bewirtschaftung des Rathauskellers aus.

Der Roßweiner Weihnachtsmarkt hat gerade in den zurückliegenden Jahren eine überregionale Anziehungskraft entwickelt, was verpflichtet, dass wir in besonderer Weise dem Grundsatz der Attraktivität entsprechen wollen.

Neben dem Marktplatz lädt auch der Rathauskeller im weihnachtlichen Ambiente gern zum Verweilen ein.

Für die Bewirtschaftung des Rathauskellers reicht der interessierte Bewirtschafter bitte ein Mietangebot ein.

Neben einer tollen weihnachtstypischen Dekoration des Kellers sollte die Tradition eines „kleinen aber feinen“ Weihnachtsmarktes auch im Weihnachtskeller seine Fortsetzung finden.

Das geplante Angebot des Bewirtschafters sollte konkret aufgelistet sein, und die Einzelpreise sind auszuweisen.

Bei der Abgabe von Getränken und Speisen ist aufgrund des Umweltschutzes Mehrweggeschirr zu verwenden. Eine Getränkeabgabe in Flaschen ist nicht gestattet. Sollten sich aufgrund von Vorschriften im Zuge der Corona-Pandemie Änderungen in der Abgabe von Lebensmitteln ergeben, teilen wir dies dem Bewirtschafter frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit.

Angebote zu kulturellen Beiträgen oder Veranstaltungen im Weihnachtskeller werden gern entgegengenommen und sind der Bewerbung beizufügen.

Des Weiteren ist die Teilnahme/Bewirtschaftung an allen drei Tagen abzusichern.

Bewerbungen können ab sofort bis zum 20. August 2021, unter Angabe des Bewerbers Ansprechpartners und der Telefonnummer, an die Stadtverwaltung Roßwein, Hauptamt/Gewerbe, Markt 4, 04741 Roßwein, schriftlich eingereicht werden. Eine Bewerbung per Mail ist unter email hidden; JavaScript is required ebenfalls möglich.

Unvollständige oder verspätet eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden!

Bei mehreren Anbietern gleicher Sortimente behält sich die Stadt Roßwein das Auswahlverfahren vor. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung der Teilnahme besteht nicht.