Ab Samstag, 28. August 2021, besteht wieder eine Maskenpflicht in den Geschäften

,

Heute, Donnerstag, 26. August 2021, liegt die Inzidenz in Mittelsachsen dem fünften Tag in Folge über zehn und aktuell bei 13,2. Damit treten entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung ab Samstag neue Regeln im Landkreis Mittelsachsen in Kraft. Demnach gilt ab Samstag, dem 28. August 2021, im Landkreis beispielsweise wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt. Neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- oder Fernverkehr muss unter anderem auch an Bahnhöfen, Haltestellen usw. und bei der Abholung von Speisen eine medizinische Maske getragen werden. Außerdem muss der Mund-Nasen-Schutz auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher getragen werden. Heute meldete das Gesundheitsamt vier Fälle. Der Fragen-Antwort-Katalog wurde auf der Corona-Seite des Landkreises im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de angepasst.