Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

Corona-Lage 3. November 2021

Heute meldet das Gesundheitsamt 327 neue Fälle. Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 380,8. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 64 Corona-Patienten behandelt, davon zehn beatmet.

Zudem sind sieben Männer und Frauen im Zusammenhang mit Corona verstorben. In der Statistik auf der Landkreisseite gab es eine Bereinigung. Zwischen den Todeszahlen auf der Internetseite des Landkreises und des RKI war es zu einer Differenz gekommen, weil im Dezember auch Todesfälle gemeldet wurden, bei denen die Verstorbenen vorher mit einem Schnelltest positiv auf Corona getestet worden sind. Nur Verstorbene, die zuvor einen positiven PCR-Test hatten, werden jedoch in der offiziellen Statistik des RKI erfasst.

 Vorwarnstufe in Sachsen erreicht

Mit dem 5. November erreicht der Freistaat die sogenannte Vorwarnstufe. Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass zum Freitag, 5. November 2021, weitere Einschränkungen greifen.

Zusätzlich zu den Regelungen (3G, Testpflichten), die bereits mit Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkünften: Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.

Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bzw. ähnliche tagesstrukturierende Angebote und Krankenhäuser bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

Neue Regeln ab Montag

Am Freitag, 5. November, wird das Sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschließen. Sie soll am Montag, 8. November 2021, in Kraft treten. Wie bei einer Pressekonferenz erklärt wurde, soll die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) für viele Bereiche, wie zum Beispiel Restaurants und Veranstaltungen, zur Pflicht werden. Im ÖPNV soll eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt werden. Sobald die neue Verordnung beschlossen und veröffentlicht ist, werden die Corona-Informationen und der Fragenkatalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert.

Impftermine im Landkreis

Die Impfquote in Mittelsachsen liegt bei 59,2 Prozent. Die mobilen Impfteams sind auch in den nächsten Wochen im gesamten Landkreis unterwegs, zum Beispiel in Eppendorf, Hainichen und Flöha. Eine Übersicht der Termine gibt es unter drksachsen.de/impfaktionen. In Freiberg wird am Obermarkt und an der TU geimpft, in Döbeln im Volkshaus. Die Termine gibt es auf den Internetseiten der Stadtverwaltungen. Für das Impfzentrum in Burgstädt wird um Terminreservierung gebeten. Alle Informationen gibt es auf der Seite der Stadtverwaltungen.

Mitzubringen sind Ausweisdokument, Krankenversicherungskarte und wenn vorhanden ein Impfbuch. Die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen gibt es vor Ort.

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen
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