Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten

Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung

Teil der Verfahrensgrenze, Verfahrensnummer 22051  „Flurbereinigung Gleisberg“

Gemarkung: Gleisberg                

Im Zusammenhang mit dem oben angeführten Verfahren und dazu beantragten Katastervermessungen und Abmarkungsarbeiten nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist, sind Vermessungsarbeiten notwendig.

Dazu müssen verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Gleisberg betreten werden, um Grenzpunkte zu suchen, aufzumessen oder abzumarken. Der genauere Umfang der Arbeiten mit den betroffenen Flurstücken kann unter www.vermessung-meissen.de bei Bekanntmachungen eingesehen werden.

Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.

Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich am  13.06.2022 beginnen. Ich bitte Sie, meinen Mitarbeitern den Zutritt zu Ihrem Flurstück zu gewähren.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen oder der oben genannte Bearbeiter unter der Rufnummer 03521/400700 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.(FH) Steffen Hilbrig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur