Information zur Nachwahl des Bürgermeisters der Stadt Roßwein und des Landrates am 3. Juli 2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 3. Juli 2022 findet ein zweiter Wahlgang für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrates statt, da im ersten Wahlgang bei beiden Wahlen kein Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen bekommen hat.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind wieder aufgerufen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. Eine erneute Wahlbenachrichtigung geht Ihnen nicht zu. Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sein, dann können Sie dennoch zur Wahl gehen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen. Halten Sie dafür unbedingt ihr Personaldokument bereit.

Die Wahl findet am 3. Juli 2022 von 8.00 – 18.00 Uhr in den öffentlich bekanntgemachten Wahlräumen statt.

Briefwahl

Auch für diesen Wahlgang besteht wieder die Möglichkeit der Briefwahl.

Alle Wählerinnen und Wähler, die im ersten Wahlgang die Briefwahl zur Abgabe ihrer Stimme genutzt haben, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang zugestellt.

Wenn Sie zum ersten Wahlgang keine Briefwahl genutzt haben, dann können Sie diese gern zum zweiten Wahlgang beantragen. Dies können Sie schriftlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen, per Email , über den Link auf der Homepage der Stadt www.rosswein.de oder persönlich ab dem 24.06.2022 im Briefwahlbüro.

Das Briefwahlbüro hat zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Roßwein geöffnet sowie am Freitag, dem 01. Juli 2022 bis 16.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Bis spätestens Sonntag, den 03.07.2022 – 18.00 Uhr, müssen dann die verschlossenen Wahlbriefe im Rathaus eingetroffen sein. Das heißt, dass man per Postweg diese Wahlbriefe rechtzeitig abschickt, damit sie am Samstag dem Rathaus zugestellt werden können oder man gibt sie persönlich im Bürgerbüro des Rathauses ab bzw. wirft diese in den Hausbriefkasten des Rathauses ein.

Roßwein, den 23.06.2022

M. Neubert
Hauptamtsleiterin