Das Ordnungsamt informiert:
Werte Hundebesitzer,
der Stadtverwaltung Roßwein sind in den letzten Wochen vermehrt Verunreinigungen im öffentlichen Bereich durch Hundekot im Stadtgebiet und in den Ortsteilen von Roßwein aufgefallen.
Wir weisen alle Hundebesitzer darauf hin, die Vorschriften der neuen Polizeiverordnung der Stadt Roßwein, insbesondere inhaltlich § 6 Absätze (Verunreinigungen durch Tiere) einzuhalten.
Die Verunreinigungen, die durch Hunde im öffentlichen Bereich hinterlassen werden, sind von den Hundeführern einzusammeln und in den privaten Haushalten der Besitzer bzw. von den Hundeführern im Restmüll zu entsorgen. Im Stadtgebiet stehen teilweise Behälter zur Entsorgung von Hundekot bereit.
Weiterhin wurden im gesamten Gemeindegebiet Hunde festgestellt, die ohne der erforderlichen Anmeldung beim zuständigen Steueramt der Stadt Roßwein im öffentlichen Bereich mitgeführt wurden.
Auskunft über die Vorschriften einer erforderlichen Anmeldung gibt die bestehende Hundesteuersatzung der Stadt Roßwein.
Für ein angenehmes und respektvolles Miteinander zwischen den Hundefreunden und jenen, die keinen Hund haben, ist es notwendig, dass sich wirklich alle Hundebesitzer verantwortlich zeigen und sowohl die Regelungen der Hundesteuersatzung als auch die zutreffenden Regelungen in der Polizeiverordnung einhalten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Das Team des Ordnungsamtes