Information des Einwohnermeldeamtes der Stadt Roßwein:
Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024
Auf Grund gesetzlicher Änderungen ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig. Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 bis 6 Wochen ab Beantragung des Ausweises.
Für die Beantragung eines Ausweises vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Michaela Neubert
Hauptamt