Einwendungen, die sich gegen die Feststellung im Grundsteuerwertbescheid, im Grundsteuermessbescheid oder die Steuerpflicht überhaupt richten, sind ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
(§ 351, Abs. 2 Abgabenordnung)

Fragen und Einsprüche zu den Grundsteuerwerten und Grundsteuermessbeträgen können ausschließlich vom Finanzamt beantwortet werden. Tel: 03431 653-30

 Ich habe Einspruch eingelegt – muss ich die Grundsteuer trotzdem bezahlen? – JA!
Sofern Sie bereits bei Ihrem Finanzamt Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt haben, wird dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid nicht berührt.

Die Stadtverwaltung Roßwein ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die finanzamtlich festgestellten Grundsteuermessbeträge gebunden.

Die Grundsteuer ist weiterhin an die Stadt zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung besteht auch bei einem Widerspruch gegen den städtischen Grundsteuerbescheid.

Sollte der Grundsteuermessbetrag auf Grund einer Einspruchsentscheidung des Finanzamtes herabgesetzt werden, wird die Grundsteuerfestsetzung automatisch geändert und gezahlt Steuerbeträge zurückerstattet.

 Eigentumswechsel in 2024 oder früher
Ich habe für mein Grundstück eine Grundsteuererklärung abgegeben, dieses aber im letzten Jahr verkauft. Jetzt habe ich für 2025 einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl mir das Grundstück nicht mehr gehört. Was muss ich tun?

In der Regel erhält das Finanzamt durch den Notar die Information über den Verkauf des Grundstücks und den Eigentumsübergang. Eine Umschreibung der der Grundsteuer darf jedoch erst dann durch das Steueramt vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat.

Bis dahin bleibt der Voreigentümer wie auch im bisherigen Recht grundsteuerpflichtig.
Die Zahlungspflicht endet erst, wenn Sie einen Grundsteuerbescheid, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht, von uns erhalten.

Zuviel gezahlte Beträge werden ggf. zurückerstattet.

 Änderungen der Eigentumsverhältnisse (etwa Kauf, Verkauf oder Erbschaft) sowie alle Änderungen , die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes auswirken können (etwa Neu, An oder Umbauten oder Nutzungsänderungen) müssen dem örtlich zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Wir hatten Gelegenheit, die Roßweiner Straßenbürgermeister zu ersten Beratungen einzuladen. Gemeinsam haben wir über die vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung des 45. Schul- und Heimatfestes vom 16. bis 22. Juni 2025 beraten und wir waren uns schnell einig: Unsere Heimatstadt Roßwein möchte gerne wieder einmal ein fröhliches und buntes Fest feiern. Was allen, die es einmal erlebt haben, im Gedächtnis bleibt: der wundervolle Duft der Nadelbäume, der durch die geschmückte Stadt zieht. Straßenfeste und feiernde Menschen. Diese Stadtfeste waren immer ein ganz besonderer Höhepunkt im Leben der Roßweiner und ihrer Gäste, woran man selbst im Alter immer wieder gern zurückdenkt.
Eine Sorge, die schnell ausgesprochen wurde, war die Frage, ob genug Bäume zur Verfügung stehen werden. „Und was ist mit den vielen Häusern dazwischen, die leer stehen, oder wo die Tradition einfach nicht bekannt ist?“ Die Idee, wieder umfassend zu schmücken, steht. Diese Aufgabenstellungen haben wir ausformuliert und nutzen die Zeit, sie zu lösen.

Liebe Einwohner Roßweins, liebe Freunde unserer Stadt, helfen Sie mit, die Stadtschmückung zu einem eindrucksvollen Rahmen des Festes werden zu lassen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen, unsere Stadt zum Fest mit Nadelbäumen, Wimpeln und Schmuckservietten in den Fenstern zu schmücken. Dafür benötigen wir mindestens 4.000 Douglasien mit einer Höhe von 2 Metern (sind bereits bestellt), mehrere Kilometer Wimpelketten und unzählige Schmuckservietten.

Wir sind sicher, dass wir das gemeinsam schaffen. Wenn jeder von Ihnen pro Monat nur einen Euro spendet, ist die Schmückung für die gesamte Innenstadt finanziell abgesichert. So können auch die älteren Mitbürger, die nicht mehr selbst Hand anlegen können, einen Beitrag leisten. Die Einwohner des Neubaugebietes und auch unserer Ortsteile sind ebenfalls herzlich eingeladen, mitzumachen. Erzählen Sie Ihren Freunden und Nachbarn von der Spendenaktion, damit wir auch in finanziell angespannter Zeit gemeinsam etwas Tolles auf die Beine stellen können.
Unter dem Betreff: „Spende Stadtfest“ haben wir ein Konto bei der Stadtverwaltung Roßwein eingerichtet.

Kreissparkasse Döbeln
IBAN: DE03 8605 5462 0031 9300 01

Vielen Dank. Ich zähle auf Sie.

Ihr

Hubert Paßehr
Bürgermeister

Für den ersten Bauabschnitt des Projektes „Neugestalltung Vorplatz Bibliothek“ wird ab Montag, den 15.07.2024 das Bibliotheksgelände der Stadt Roßwein aufgrund des Abrisses der Garagen halbseitig gesperrt. Der Abriss dauert ca. 14 Tage. Die Parkplätze zwischen Bibliotheks- und Schulgebäude sind weiterhin benutzbar.
Die Parkflächen auf dem Postparkplatz, welche zur Garagenseite hin liegen werden vorsorglich bereits ab Freitag, den 12.07.2024 gesperrt. Die ist notwendig, um eine Gefährdung von Personen und Fahrzeugen auszuschließen.

Der Straßenabschnitt Am Bahnhof – Gersdorfer Straße wird grundhaft ausgebaut. Es sollen neue Trinkwasser-, Abwasser- und Stromleitungen verlegt werden.

Im Zuge dieser Maßnahmen wird ab 03.06.2024 die Straße Am Bahnhof, beginnend von der Etzdorfer Straße bis Gersdorfer Straße 3 voll gesperrt.

Für Anwohner sowie Eltern und Kinder der Kita-Bussi-Bär besteht die Erreichbarkeit über die Bahndammstraße bis Kita Bussi-Bär oder über die Südstraße und dann fußläufig bis zur Kita.

Im Spätsommer folgt dann die Sperrung des oberen Teils der Gersdorfer Straße.