Im Zeitraum vom 4. August 2026 bis zum 31. Oktober 2026 wird die Weststraße aufgrund eines erforderlichen grundhaften Ausbaus vollständig für den Verkehr gesperrt.
Im Zeitraum vom 14. Juli 2026 bis zum 17. Juli 2026 wird die Gartenstraße auf Höhe der Hausnummer 12 aufgrund eines erforderlichen Austauschs der Wasserkappe vollständig für den Verkehr gesperrt.
Aufgrund notwendiger Arbeiten zur Verlegung von Medien wird die K7520 im Ortsteil Seifersdorf im Bereich der Hausnummer 13 im Zeitraum vom 14. Juli 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026 voll gesperrt.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Eine entsprechende Umleitungsführung ist eingerichtet. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Karte.
1 Damenschuh, Pantolette abgegeben am 26.06.2026;
1 Lesebrille abgegeben am 10.06.2026;
1 Autoschlüssel abgegeben am 02.06.2026;
1 Schlüsselbund abgegeben am 26.05.2026;
1 Kinderweste abgegeben am 07.05.2026;
1 Schmuckkästchen mit Ohrringen
abgegeben am 21.04.2026;
1 schwarzer Rucksack abgegeben am 2.04.2026;
1 Brille abgegeben am 4.03.2026;
1 Fotoapparat abgegeben am 31.03.2026
Melden Sie sich gern, wenn Sie etwas vermissen
oder gefunden haben, unter
034322 46611 im Rathaus Roßwein.
Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache Ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument mit um sich ausweisen.
Die Frist zur Aufbewahrung einer Fundsache beträgt 6 Monate.
Aufgrund des Einsturzes des alten Gasthofs Gleisberg ist die Hauptstraße (K7553) im betroffenen Bereich vollständig gesperrt.
Die Sperrung bleibt bestehen, bis die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen und die zuständige Behörde die Freigabe erteilt hat.
Bitte umfahren Sie die betroffene Stelle weiträumig.
Die Sperrung der Straße „Nach der Wanne“ ist bis zum 17.07.2026 verlängert!
Die Straße „Nach der Wanne“ wird im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 vollständig gesperrt. Grund der Sperrung ist die Durchführung von Kabellegearbeiten im Auftrag der Mitnetz. Die Vollsperrung betrifft den Durchgangsverkehr; eine Umfahrung ist je nach Baustand über die Feldstraße, Auenstraße und den Wiesenweg möglich. Nach Abschluss der Tagesarbeiten werden, zur besseren Erreichbarkeit der Anwohner, Stahlplatten über die Gruben gelegt. Eine gesonderte Anwohnerinformation erfolgt durch die ausführende Baufirma.
Am 22. Juni 2026 setzen Städte, Landkreise und Gemeinden bundesweit ein gemeinsames Zeichen: Kommunen am Limit.
Denn vor Ort wird sichtbar, was auf dem Spiel steht, wenn Aufgaben wachsen, aber die nötige Finanzierung ausbleibt: Kitas, Schulen, Jugendangebote, Schwimmbäder, Kultur, Mobilität, soziale Unterstützung und vieles mehr. Kommunale Finanznot ist keine abstrakte Zahl – sie betrifft den Alltag aller Menschen.

Die Haushalte der Kommunen rutschen immer tiefer ins Minus. Sie sind am Limit – oder bereits darüber hinaus. Schon heute müssen sie viele ihrer Angebote für Bürgerinnen und Bürger streichen, die vor Ort für Lebensqualität stehen. Für freiwillige Leistungen bleibt kaum ein Cent übrig. Allein im vergangenen Jahr mussten die Kommunen ein Finanzierungsdefizit von mehr als 30 Milliarden Euro verkraften. Mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026 setzen sich Städte, Landkreise und Gemeinden bundesweit dafür ein, dass Bund und Länder endlich handeln und die kommunale Finanzlage wieder ins Lot bringen.
Warum die Kommunen am Limit sind
Städte, Landkreise und Gemeinden stecken in einer historischen Finanzkrise, haben sie aber nicht selbst verursacht. Sie haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da.
Warum uns das alle betrifft
Zu den kommunalen Aufgaben gehört vieles, was das Leben und den Alltag vor Ort ausmacht. Wenn die Kommunen sparen müssen, heißt das zum Beispiel: weniger Busse und Bahnen, geschlossene Bäder, weniger Jugendangebote, unsanierte Schulen, schlechtere Krankenhausversorgung, längere Wartezeiten in Ämtern, schlechter gepflegte Parks und Spielplätze, kaputte Straßen, weniger Kultur, weniger Jugendclubs und weniger Unterstützung vor Ort. Die kommunale Finanzkrise betrifft uns alle.
Was die Kommunen brauchen
Zunächst müssen Bund und Länder das historische Defizit der Kommunen unverzüglich beseitigen. So bekommen Städte, Landkreise und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und sind nicht gezwungen, weiter massiv zu sparen und Leistungen zurückfahren zu müssen.
Und es braucht unbedingt strukturelle Reformen. Die Kommunen leisten mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der staatlichen Einnahmen. Das kann nicht gut gehen. Deshalb müssen die Kommunen vor allem von den ständig steigenden Sozialausgaben entlastet werden. Hier sind entschlossene Reformschritte des Bundesgesetzgebers notwendig.
Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit. Das darf keinesfalls passieren.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt: Rettet die Kommunen!
Zum 30. Mai wird die diesjährige Freibadsaison eröffnet.
Bademeister Jens Göhler bedankt sich bei den Stadtverschönerern und den Abteilungen Schwimmen und Volleyball des Roßweiner Sportvereines für die Arbeitseinsätze, in welchen das Freibad für die Saison vorbereitet wurde. Nun kann der Sommer starten.
Das Freibad ist geöffnet:
Montag bis Freitag von 11 – 19 Uhr
Samstag & Sonntag von 10 – 19 Uhr
Bitte beachten Sie die neuen Eintrittspreise (Gebührensatzung unter www.rosswein.de/rathaus/satzungen), welche ab dem 30. Mai 2026 gelten.
Ab Dienstag, dem 26.05.2026, ist die Gersdorfer Straße in beide Richtungen befahrbar, die Einbahnstraßenregelung gilt ab Kreuzung Gersdorfer-/Hartenbergstraße in Richtung Kohlenstraße. Das Tempolimit für die genannten Straßen ist auf 30 km/h beschränkt.
In den folgenden Zeiträumen ist für den Besuch des Gewerbeamtes zwingend ein Termin erforderlich:
• vom 18. bis 21.05.2026 und
• vom 08. bis 18.06.2026
Der Termin kann online auf der Internetseite www.rosswein.de/einwohnermeldeamt/oder über den folgenden QR-Code

gebucht werden.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonisch unter (034322) 466-0, 466-12, bzw. 466-14 oder per Mail unter zur Verfügung.
Außerhalb der oben genannten Zeiträume benötigen Sie keinen Termin, müssten aber ggf. etwas Wartezeit einplanen.
Gewerbeamt Roßwein
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) ist durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 06.02.2026 erfolgt. Dies hat zur Folge, dass seit dem 07.02.2026 neue Gebühren für Personalausweise gelten.
– 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (bisher 37,- €)
– 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (bisher 22,80 €)
Alle anderen Gebühren bleiben unverändert.
Die Stadtverwaltung Roßwein weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebührenerhöhung keine eigene Entscheidung der Verwaltung ist. Bei der Gebührenerhöhung handelt es sich um eine unmittelbare Vorgabe der Bundesregierung, die nun kurzfristig umgesetzt werden muss.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die Anpassung pflichtgemäß erfolgt.
Freundliche Grüße
Stadt Roßwein
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Roßwein
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