Neues vom Radweg Roßwein – Hainichen

– zum Gerichtsurteil vom 28.10.2020 bezüglich des Abschnitts 2.1. des Striegistalradweges –

 

Für Aufsehen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28.10.2020 gesorgt, die Planungen für den Abschnitt 2.1. des Striegistalradweges zwischen den Abschnitten Crumbach-Kratzmühle auf der Gemarkung Hainichen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr für nichtig zu erklären. Mit besagtem Urteil legte das Verwaltungsgericht fest, dass der rund 1100 Meter lange Abschnitt zwischen Crumbach und der Kratzmühle vom LASuV (Landesamt Straßenbau und Verkehr) nicht als bundesstraßenbegleitender Radweg errichtet werden darf.

Fazit: Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.10. 2020 wurde nicht der Radweg als solcher, sondern die Zuständigkeit des LASuV für den Abschnitt 2.1. vom Gericht gerügt.

Nun kann man über dieses Urteil sicherlich geteilter Meinung sein. Die Tatsache, dass ein Gericht 3 ½ Jahre braucht, um umfangreiche Planungen des LASuV mit nur einem Satz einzukassieren, ist schon eine „zeitliche Meisterleistung“. Die immer wieder kol­por­tie­rte Meinung der Gegner des Radweges, z.B. der Grünen Liga lautete ja immer wieder, dass sie einer Lösung des Radweges als straßenbegleitende Variante zustimmen könnten. Auch wenn diese Sichtweise für weitere Teilabschnitte der gesamten Radstrecke zwischen Roßwein und Hainichen als Unsinn bezeichnet werden kann, hatten sich die beteiligten Kommunen für den Versuch ausgesprochen, den jetzt in Rede stehenden Abschnitt als „Straßenbegleitende Maßnahme“ errichten zu lassen. 

Wir werden daher nunmehr wohl den rund 1100 Meter langen Abschnitt 2.1. mit in die Gesamtplanung als touristischen Radweg aufnehmen und zusammen mit den Abschnitten 2.2. bis 6  (Roßwein bis Hainichen) in kommunale Verantwortung nehmen. Erschwerend ist dabei lediglich, dass wir die Artenzählungen im betreffenden Abschnitt erneut vornehmen müssen, da,  aufgrund der langen Verfahrensdauer vor Gericht, die maximale Geltungsdauer der bereits durchgeführten Artenzählung demnächst verfällt. Endgültige Festlegungen können die beteiligten Kommunen natürlich erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils treffen.

Für die Abschnitte 2.2. bis 6, also zwischen Kratzmühle und Roßwein, haben die Unterlagen bereits seit Mitte des Jahres die Qualität, dass noch eine Auslegung in diesem Jahr erfolgen kann. Die aktuellen Planungsunterlagen liegen zur Prüfung bei der Landesdirektion Sachsen und sollen nach Aussage der dortigen Fachabteilung zeitnah öffentlich ausgelegt werden.

Es bleibt spannend, wann endlich der nächste Abschnitt des Radweges gebaut werden kann. Es wird auch langsam abstrus, auf der einen Seite soll unsere Gesellschaft zukünftig mehr Rad fahren oder Elektroautos kaufen um die Umwelt zu schützen, auf der anderen Seite werden angebliche Umweltschützer nicht müde, die Voraussetzungen zu einem sicheren Radverkehr zum Schutz unserer Luft zur torpedieren. Verkehrte Welt stellt sich manchmal so dar.