Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes ist zwingend ein Termin erforderlich, den Sie hier vereinbaren können.
Für folgende Anliegen benötigen Sie keinen Termin, müssten aber ggf. etwas Wartezeit einplanen:
- Abholungen von Ausweisen
- Verlustanzeigen von Ausweisen
- Ausstellung von Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen
- Auskunft zur Steuer-ID
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren
Im Einwohnermeldeamt, als Teil des Bürgerbüros, übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Anträge auf Ausstellung von Ausweisen (Personalausweis, Reisepass)
- Verlustanzeigen von Ausweisen (Personalausweis, Reisepass)
- Erledigung von Meldevorgängen (An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes und Wechsel im Wohnungsstatus von Haupt- und Nebenwohnung)
- Ausstellung von Meldebescheinigungen
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen
- Auskunft zur Steuer-ID
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Eintragung von Übermittlungssperren
- Eintragung von Auskunftssperren
- amtliche Beglaubigungen
- Ausstellung von Familienpässen
- Erteilung von Melderegisterauskünften
In der Anmeldung (Rathauszentrale) des Bürgerbüros:
- Ausgabe und Entgegennahme sowie das Weiterleiten von Anträgen auf Wohngeld (Mieter)/Lastenzuschuss (Eigentümer)
- Ausgabe und Entgegennahme sowie das Weiterleiten von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis/Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
Bar- und EC-Zahlungen sind möglich
Was muss ich bei welchem Anliegen mitbringen?
Beantragung Personalausweis / Reisepass
- derzeitigen Ausweis der antragstellenden Person (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)
- ein neues aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr mit hellem Hintergrund – die digitale Übernahme ist bei uns derzeit nicht möglich)
- Geburtsurkunde
- Persönliche Vorsprache der antragstellenden Person (Bei Dokumenten für Kinder müssen die Kinder zwingend mit anwesend sein!)
- bei Dokumenten für Kinder müssen alle Sorgeberechtigten anwesend sein mit ihrem Ausweis oder schriftlich Ihre Zustimmung erteilen, gemeinsam mit einer Ausweiskopie
Die Gebühren betragen:
- Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 €
- Personalausweis ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 €
- Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Abholung Personalausweis / Reisepass
- persönliche Vorsprache mit dem derzeitigen Ausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) oder
- Vorsprache eines Bevollmächtigten mit
- schriftlicher Vollmacht (Personalausweis = https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2019/03/Vollmacht-Perso.pdf/Reisepass= https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2019/03/Vollmacht-Reisepass.pdf),
- dem Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers (=der antragstellenden Person) und
- dem Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Personalausweis: Information über den Erhalt des PIN-Briefes
Gebührenfrei!
Verlustanzeigen von Ausweisen
- falls vorhanden einen anderen Ausweis (es geht nur Personalausweis/Reisepass, kein Führerschein, Krankenkassenkarte usw.) sonst
- die Geburtsurkunde
- Verlustanzeige von der Polizei (falls bereits Anzeige erstattet wurde)
Gebührenfrei!
Anmeldung in die Gemeinde/Ummeldung innerhalb der Gemeinde/ Wechsel des Wohnungsstatus:
- Personalausweis und/oder Reisepass/ID-Karte
- Geburtsurkunde (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist)
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (erhalten Sie vom Vermieter)
- Einzug in Privateigentum ist ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) vorzulegen
- bei An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes mit nur einem Sorgeberechtigten die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung und reicht daher nicht aus!
Gebührenfrei!
Ausstellung von Meldebescheinigungen
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte oder
- persönliche Vorsprache eines Bevollmächtigten mit
- schriftlicher Vollmacht,
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers und
- Personalausweis/Reisepass/ID-Karte des Bevollmächtigten
Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Ausstellung von Lebensbescheinigungen
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Auskunft zur Steuer-ID
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
- Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
- Weiter Stellen wo eine Auskunft zur Steuer-ID, meist kostenlos, möglich ist sind:
- beim Bundeszentralamt für Steuern oder
- ihr zuständiges Finanzamt
Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Beantragung von Führungszeugnissen: (einfach/erweitert)
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
- bei einem erweiterten/behördlichen Führungszeugnis ist das Schreiben der verlangenden Stelle unbedingt mit vorzulegen
- weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz
- die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen:
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
- bei einer Auskunft für eine juristische Person den Handelsregisterauszug
- weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz
- die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
Gebührenfrei!
amtliche Beglaubigungen
- Original des zu beglaubigenden Dokumentes (Die zur Beglaubigung benötigte Kopie, werden hier vor Ort angefertigt!)
- keine Beglaubigung von
- standesamtlichen Urkunden (z. B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde)
- vom Notar ausgestellte Dokumente
Gebühr von 5 € je Beglaubigung ist am Tag der Beglaubigung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Ausstellung von Familienpässen
Wer kann einen Familienpass beantragen?
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
- ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
- Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) der Familienkasse
Gebührenfrei!
Erteilung von Melderegisterauskünften (einfach/erweitert)
- persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
Die Gebühren betragen:
- einfache Melderegisterauskunft (gemäß § 44 BMG): 14,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft (gemäß § 45 BMG): 25,00 €
Gebühr ist am Tag der Erteilung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Kontakt
Zentrale / Empfang
Frau Lange
Tel.: 034322 / 466-0
Fax: 034322 / 466-19
Email:
Einwohnermeldeamt
Frau Weigel
Tel.: 034322 / 466-12
Fax: 034322 /466-19
Email:
Frau Reinhold
Tel.: 034322 / 466-14
Fax: 034322 /466-19
Email:
Stadtverwaltung Roßwein
Markt 4 | 04741 Roßwein 034322 / 4660 034322 / 43481 Kontaktverzeichnis Öffnungszeiten Newletter abonnieren Roßwein-App |
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