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Informationen des Einwohnermeldeamtes

Terminvereinbarung hier

Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig!

Im Einwohnermeldeamt Roßwein selbst gibt es keine Möglichkeit zur Aufnahme des erforderlichen biometrischen Passbildes!

Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes ist zwingend ein Termin erforderlich, den Sie hier vereinbaren können.

Für folgende Anliegen benötigen Sie keinen Termin, müssten aber ggf. etwas Wartezeit einplanen:

  • Abholungen von Ausweisen
  • Verlustanzeigen von Ausweisen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen
  • Auskunft zur Steuer-ID
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren
Im Einwohnermeldeamt, als Teil des Bürgerbüros, übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
  • Anträge auf Ausstellung von Ausweisen (Personalausweis, Reisepass)
  • Verlustanzeigen von Ausweisen (Personalausweis, Reisepass)
  • Erledigung von Meldevorgängen (An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes und Wechsel im Wohnungsstatus von Haupt- und Nebenwohnung)
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen
  • Auskunft zur Steuer-ID
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Eintragung von Übermittlungssperren
  • Eintragung von Auskunftssperren
  • amtliche Beglaubigungen (bitte Hinweise beachten)
  • Ausstellung von Familienpässen
  • Erteilung von Melderegisterauskünften

In der Anmeldung (Rathauszentrale) des Bürgerbüros:

  • Ausgabe und Entgegennahme sowie das Weiterleiten von Anträgen auf Wohngeld (Mieter)/Lastenzuschuss (Eigentümer)
    • Antrag Wohngeld/Lastenzuschuss
  • Ausgabe und Entgegennahme sowie das Weiterleiten von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis/Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz            
    • Antrag Schwerbehindertenausweis
    • Antrag Landesblindengeld

Bar- und EC-Zahlungen sind möglich

Was muss ich bei welchem Anliegen mitbringen?

Beantragung Personalausweis / Reisepass

  • derzeitigen Ausweis der antragstellenden Person (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)
  • ein neues aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr mit hellem Hintergrund – die digitale Übernahme ist bei uns bis 30.04.2025 nicht möglich)
    • Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig! Im Einwohnermeldeamt Roßwein selbst gibt es keine Möglichkeit zur Aufnahme des erforderlichen biometrischen Passbildes! (Abruf des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt erfolgt über die von Ihnen mitgebrachte Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes)). Nach den derzeit vorliegenden Informationen kann man sowohl bei der Drogeriemarktkette dm als auch bei den Fotodienstleistern, die unter dem folgenden Link aufgeführt sind, eine Aufnahme machen:
      https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
  • Geburtsurkunde
  • Persönliche Vorsprache der antragstellenden Person (Bei Dokumenten für Kinder müssen die Kinder zwingend mit anwesend sein!)
  • bei Dokumenten für Kinder müssen alle Sorgeberechtigten mit ihrem Ausweis anwesend sein oder schriftlich Ihre Zustimmung erteilen, gemeinsam mit einer Ausweiskopie

Die Gebühren betragen:

  • Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 27,60 €
  • Personalausweis ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 46,00 €
  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
  • Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €

Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Abholung Personalausweis / Reisepass

  • persönliche Vorsprache mit dem derzeitigen Ausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) oder
  • Vorsprache eines Bevollmächtigten mit
    • schriftlicher Vollmacht (Personalausweis = https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2019/03/Vollmacht-Perso.pdf/Reisepass= https://www.rosswein.de/wp-content/uploads/2019/03/Vollmacht-Reisepass.pdf),
    • den Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers (=der antragstellenden Person) und
    • den Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

Gebührenfrei!

Verlustanzeigen von Ausweisen

  • falls vorhanden einen anderen Ausweis (es geht nur Personalausweis/Reisepass, kein Führerschein, Krankenkassenkarte usw.) sonst
  • die Geburtsurkunde
  • Verlustanzeige von der Polizei (falls bereits Anzeige erstattet wurde)

Gebührenfrei!

Anmeldung in die Gemeinde/Ummeldung innerhalb der Gemeinde/ Wechsel des Wohnungsstatus:

  • Personalausweis und/oder Reisepass/ID-Karte
  • Geburtsurkunde (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist)
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (erhalten Sie vom Vermieter)
  • Einzug in Privateigentum ist ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) vorzulegen
  • bei An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes mit nur einem Sorgeberechtigten die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten
  • bei An-/Ummeldung einer volljährigen Person: Wenn eine andere Person Ihre Wohnung für Sie an-/ummeldet, muss sie eine Vollmacht, ein von Ihnen unterschriebenes Anmeldeformular sowie Ihre Ausweisdokumente mitbringen. Davon ausgenommen sind verheiratet Personen.

Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung und reicht daher nicht aus!

Gebührenfrei!

Ausstellung von Meldebescheinigungen

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte oder
  • persönliche Vorsprache eines Bevollmächtigten mit
    • schriftlicher Vollmacht,
    • Ausweiskopie des Vollmachtgebers und
    • Personalausweis/Reisepass/ID-Karte des Bevollmächtigten

Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Ausstellung von Lebensbescheinigungen

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig

Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Auskunft zur Steuer-ID

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
  • Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:
    • im Einkommensteuerbescheid oder
    • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
  • Weiter Stellen wo eine Auskunft zur Steuer-ID, meist kostenlos, möglich ist sind:
    • beim Bundeszentralamt für Steuern oder
    • ihr zuständiges Finanzamt

Gebühr von 12 € ist am Tag der Ausstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Beantragung von Führungszeugnissen: (einfach/erweitert)

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
  • bei einem erweiterten/behördlichen Führungszeugnis ist das Schreiben der verlangenden Stelle unbedingt mit vorzulegen
  • weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz
  • die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
    Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen:

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig
  • bei einer Auskunft für eine juristische Person den Handelsregisterauszug
  • weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz
  • die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen

Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Eintragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass/ID-Karte notwendig

Gebührenfrei!

amtliche Beglaubigungen

  • Original des zu beglaubigenden Dokumentes (Die zur Beglaubigung benötigte Kopie, werden hier vor Ort angefertigt!)
  • keine Beglaubigung von
    • standesamtlichen Urkunden (z. B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde)
    • vom Notar ausgestellte Dokumente

Gebühr von 5 € je Beglaubigung ist am Tag der Beglaubigung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Ausstellung von Familienpässen

Wer kann einen Familienpass beantragen?

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
  • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
  • Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) der Familienkasse

Gebührenfrei!

Erteilung von Melderegisterauskünften (einfach/erweitert)

  • persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft

Die Gebühren betragen:

  • einfache Melderegisterauskunft (gemäß § 44 BMG): 14,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft (gemäß § 45 BMG): 25,00 €

Gebühr ist am Tag der Erteilung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Kontakt

Zentrale / Empfang

Frau Lange
Tel.: 034322 / 466-0
Fax: 034322 / 466-19
Email:

Einwohnermeldeamt

Frau Weigel
Tel.: 034322 / 466-12
Fax: 034322 /466-19
Email:

Frau Reinhold
Tel.: 034322 / 466-14
Fax: 034322 /466-19
Email:

Öffnungszeiten hier….

Aktuelles

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  • Einweihung „Qutdoorfitness“ am Präsentationstag unserer Schule9. Juli 2026 - 8:38
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Stadtverwaltung Roßwein

Markt 4 | 04741 Roßwein
034322 / 4660
034322 / 43481

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