Unterstützen Sie die Roßweiner Gastronomie!
Nutzen Sie einfach den Abhol- und Lieferservice.
Corona- Pandemie- aktuelle Kennzahlen
Rathaus vorübergehend geschlossen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der weiteren Einschränkung der Bewegungsfreiheit haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten des Rathauses auszusetzen.
Ab Mittwoch, d. 13 Januar 2021, ist das Rathaus für Besucher geschlossen. Die Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen jedoch weiterhin (telefonisch (034322/4660), per Mail (email hidden; JavaScript is required), per Fax: (034322/43481) oder per Post (Markt 4, 04741 Roßwein) für Ihre Anliegen zur Verfügung. Dringende Besuchstermine können so abgestimmt und wahrgenommen werden.
Über unser Bürgertelefon 034322/4660 sind wir rund um die Uhr erreichbar.
Mit dieser Maßnahme erhöhen wir den Schutz unserer Bürger und der Mitarbeiter des Rathauses in Anbetracht der aktuellen Pandemieentwicklung und bitten um Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen zur Pandemie erhalten Sie über die Homepage der Stadt www.rosswein.de, der App der Stadt Roßwein, dem Newsletter der Stadt Roßwein sowie dem Regional TV Roßwein.
ACHTUNG:Neue Sächsische Corona Schutz Verordnung ab Freitag d. 8. Januar in Kraft.Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zu Ausgangsbeschränkungen ab 2. Dezember 0.00 UhrHilf mit, die Ausbreitung zu stoppen, tragt Mundschutz und haltet den Mindestabstand ein! Alle aktuellen Infos auf https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html. |
Allgemeine Hinweise
Aerosole und Corona – Wo Atmen zum Risiko wird
Information Arbeitsamt und Jobcenter PDF hier…
Verhalten und Umgang mit dem Virus. (Wichtig um die Verbreitung zu stoppen) PDF hier…
Allgemeine- und Landesinformationen für die Bevölkerung und den Freistaat Sachsen:
Die Allgemeinen Informationen sind unter folgendem Link abrufbar https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html und zusammengestellt.
Corona-Hinweise... für Unternehmen und Selbständige. (Stand: 13.01.2021)
Informationen des Bundes vom 10.01.2021 zur Novemberhilfe
Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab sofort starten und umgesetzt werden. Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft bereits seit dem 25. November 2020; seit dem 27. November 2020 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen. Die Einrichtung des Systems konnten nun abgeschlossen werden. Die Antragsstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat Dezember, die sich nahtlos an die Novemberhilfe anschließt, ist seit dem 22. Dezember 2020 (Direktanträge für Soloselbstständige) und 23. Dezember 2020 (Anträge über prüfende Dritte) möglich. Auch hier werden – seit dem 5. Januar 2021 – zunächst Abschlagszahlungen gewährt.
Programm „Neustart Kultur“
Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm das kulturelle Leben in Deutschland. Für das Programm „Neustart Kultur“ ist rund eine Milliarde Euro eingeplant. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien finden Interessierte einen umfassenden Überblick zum Programm „Neustart Kultur“. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1775272
Information für Unternehmen und Arbeitgeber - Corona
PDF: Download
... in Schulen und Kindereinrichtung der Stadt Roßwein (Stand 9.1.2021)
Mitteilung zur Erstattung der Kita-Gebühren
Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich heute zur Erstattung von Kita-Gebühren verständigt.
Diese Regelungen gelten für den Zeitraum der Allgemeinverfügung zur „Einstellung des Betriebs“ von Orten der Kindertageseinrichtungen und Horte für Januar 2021.
Die Elternbeiträge für den genannten Zeitraum werden nur gegenüber den Eltern erhoben, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, werden die Kita-Gebühren für den Monat Januar 2021 für den Elternkreis nicht eingefordert, deren Kinder die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können und die Konten zum 31.12.2020 ausgeglichen sind.
Somit erfolgt keine Abbuchung der Kita-Gebühren zum 15. Januar 2021 für die nicht betreuten Kinder.
Eltern ohne „notbetreute Kinder“, welche einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder monatlich überweisen, werden gebeten, ihre Zahlung für den Monat Januar 2021 auszusetzen.
Diese Regelung trifft auch für die Kita „Unter den Linden“ zu.
Ein gesonderter Antrag für die Berücksichtigung ist nicht erforderlich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse (Tel.: 034322/46632 oder per Mail: email hidden; JavaScript is required) gern zu Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Nutzen Sie doch einfach diese bequeme Zahlungsmöglichkeit. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Roßwein (www.rosswein.de) unter Rathaus/Formulare
Notbetreuung ist gestattet
Eine Notbetreuung ist in den Grund- und Förderschulen für ihre Schülerinnen und Schüler gestattet. Die Notbetreuung nach Satz 1 an Förderschulen darf auch für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler anderer Schularten angeboten werden. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist eine Notbetreuung für dort betreute Kinder gestattet.
Die Notbetreuung nach Absatz 2 darf nur eingerichtet werden
- für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Primar-stufe an Förderschulen während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten,
- für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen sowie mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung der Schülerinnen und Schüler oder Kinder nicht leisten können, während der üblichen Unterrichts- und Öff-nungszeiten,
- für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen während der üblichen Öffnungszeiten sowie
- für Kinder in den Kindertagespflegestellen während der üblichen Öffnungszeiten.
Eine Notbetreuung nach Absatz 3 Nummer 1, 3 und 4 soll nur dann stattfinden, wenn
- beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte oder in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte gemäß der Anlage 1 beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
- nur einer der Personensorgeberechtigten gemäß der Anlage 2 beruflich tätig und auf-grund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert wer-den kann oder
- das Jugendamt aufgrund andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.
Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 ist das Formblatt gemäß Anlage 3 auszufüllen und der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen; in dem Formblatt vorgesehene Unterschriften der Arbeitgeber können binnen eines
Arbeitstages nach der erstmaligen Inanspruchnahme der Notbetreuung nachgereicht werden. Satz 2 gilt nicht, soweit Formblätter bereits gemäß Anlage 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der am 10. Januar 2021 geltenden Fassung ausgefüllt und der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorgelegt wurden. Die Schule oder die Einrichtung der Kindertagesbetreuung hat das nach Satz 2 oder 3 vorgelegte Formblatt im Original bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten.
PDF:
Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Formular: Nachweis der beruflichen Voraussetzung zur Notbetreuung
Allgemeinverfügung / Verordnungen / Gesetzliche Grundlagen (Stand 9.1.2021)
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
PDF: SächsCoronaSchVO vom 08. Januar 2021.pdf
PDF: Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zu Ausgangsbeschränkungen ab 2. Dezember 0.00 Uhr
PDF: Bußgeldkatalog
Liebe Roßweiner Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Gäste unserer Stadt,
ich freue mich, dass Sie unsere Homepage besuchen.
Wenn Sie auf der Suche nach ersten Informationen über die Stadt Roßwein sind oder Anregungen für Ihre Freizeitgestaltung finden möchten, dann sind Sie hier genau richtig. Neben vielen Informationen zum aktuellen Stadtleben, zu regionalen Sehenswürdigkeiten und zur Geschichte Roßweins finden Sie auf unserer Homepage auch eine Übersicht zu den vielfältigen Vereins- und Freizeitangeboten in der Stadt und unseren Ortsteilen. Persönlich möchte ich Ihnen einen Besuch des Naherholungsgebietes „Unter den Linden“, des „Hartenberges“ und des „Zweiniger Grundes“ ans Herz legen. Natur, Gastronomie und ein historischer Wandelgang sorgen hierbei für Kurzweil.
Sollten Sie für ein Anliegen die entsprechenden Mitarbeiter*innen in der Stadtverwaltung benötigen, wird Ihnen unsere Homepage ebenfalls weiterhelfen. Ganz unkompliziert können Sie, z. B. verschiedenste Antragsformulare oder wichtige Satzungen, der Stadt Roßwein finden.
Roßwein hat, wie viele vergleichbare Städte auch, nach der politischen Wende in Deutschland große Verluste in den verschiedensten Bereichen, aber vor allem eine übergroße Deindustrialisierung erfahren, und manche Spuren konnten bis heute noch nicht vollständig kompensiert oder beseitigt werden. Aber in den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich auch viel Neues und Positives in unserer Stadt entwickelt.
Die zentrale Lage Roßwein, im Zentrum Sachsens, mit seiner guten Verkehrsanbindung nach Dresden, Leipzig und Chemnitz sorgt zunehmend dafür, dass sich gerade junge Familien aus Ballungsgebieten in unserer Stadt und den Ortsteilen niederlassen. Unternehmen wissen die adäquaten Kosten unserer Gewerbegebiete zu schätzen und lassen sich aufgrund der Zentralität im Herzen Sachsens in Roßwein nieder.
Seit Jahren arbeiten wir daran, Roßwein so zu gestalten, dass die Stadt ein guter Ort zum Leben ist. Familien finden hier ausreichend Wohnraum und erhalten finanzielle Zuschüsse, wenn Sie eine Bestandsimmobilie in der Innenstadt erwerben. Unsere 6 Kindertagesstätten halten genügend Betreuungsplätze vor. Die örtliche Grundschule wird aktuell grundhaft saniert. In der Oberschule sowie der Lernförderschule sind die Sanierungsmaßnahmen bereits vollständig abgeschlossen und moderne, optimale Lernbedingung haben Einzug gehalten. Eine Vielzahl von Vereinen und Interessengemeinschaften sorgen für ein bemerkenswertes sportliches und kulturelles Angebot in der Stadt und den Ortteilen.
Mit einem klaren Bekenntnis zum Erhalt von städtischen Einrichtungen und Objekten, wie die Stadtbibliothek, die neuerrichtete Stadtsporthalle, das Freibad, das Hallenbad mit angeschlossener Sauna sowie eine große Zahl moderner Sport- und spannender Spielplätze, stellt die Stadt Roßwein hierfür jedes Jahr die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.
Mit gut ausgebauten Rad- und Wanderwegen unterstützen wir Freizeitaktivitäten in unserer romantischen und grünen ländlichen Umgebung. Neben all dem Neugeschaffenen pflegen wir auch alte Traditionen. Die wohl schönste und älteste ist unser Roßweiner Schul- und Heimatfest. Erstmals 1837 gefeiert, wird diese Tradition coronabedingt nun im Jahr 2021 eine Neuauflage erfahren. Wer von Ihnen, verehrte Leserschaft, das Schul- und Heimatfest noch nicht kennenlernen konnte, der sollte sich schon mal die Zeit vom 12.-18.07.2021 vormerken.
Zu diesem Fest feiert in Roßwein Groß und Klein, Jung und Alt sowie Roßweiner Bürgerinnen und Bürger, die ihrer Heimatstadt treu geblieben sind gemeinsam mit denen, die immer wieder gern nach Roßwein zurückkehren. Ich lade Sie herzlich dazu ein, gemeinsam mit uns dieses Fest zu feiern und unserer Stadt, deren erste urkundliche Erwähnung dann genau 801 Jahre zurückliegt, die Ehre Ihres Besuches zu erweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Veit Lindner
Bürgermeister
Tourismus in Roßwein
In Roßwein finden Sie mehrere Museen und Übernachtungsmöglichkeiten. Im Tal der Freiberger Mulde befindet sich ein super Radweg, den man auch bewandern kann.
Roßwein ist familienfreundlich
Um das Leben junger Familien in Roßwein so angenehm wie möglich zu gestalten, versucht die Stadt, den Eltern einige Annehmlichkeiten anzubieten. Hier finden Sie Hinweise zur Baulandförderung, Kindergärten, Spielplätze, Begrüßungsgeld für Neugeborene oder Pflanzen von Lebensbäumen im Stadtgebiet.
Freibad & Hallenbad
Roßwein schätzt sich glücklich über zwei öffentliche Bäder im Ort. So kann über das ganze Jahr die Badesaison aufrecht erhalten werden. Das Erlebnis-Freibad im Wolfstal öffnet im Mai bis September. Das Hallenbad öffnet i.d.R. September bis Mai.
Bildung
In Roßwein finden Sie mehrere Bildungseinrichtungen. Von der Grundschule, Oberschule, Förderschule oder Fachschule. Alle Schulen sind im Ort ansässig.
Webcam am Marktplatz
In Roßwein gibt es z.Z. eine Webcam, die einen Blick auf den Marktplatz und das Rathaus zeigt. Das Bild der Webcam wird z.Z. aller drei Minuten erneuert.
Stadtverwaltung Roßwein
Markt 4 | 04741 Roßwein 034322 / 4660 034322 / 43481 stadt@rosswein.de Kontaktverzeichnis Öffnungszeiten Newletter abonnieren Roßwein-App |
www.Rosswein.de |