Begehung Sanierungsgebiet durch Gutachterausschuss
Zwecks Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und Erstellung der entsprechenden Gutachten für die betroffenen Grundstücke wird der Gutachterausschuss des Landratsamtes ab dem 5. Februar 2019 das ehemalige Sanierungsgebiet „Stadtkern“ der Stadt Roßwein begehen.
Ein Betreten privater Grundstücke ist dabei in der Regel nicht erforderlich.
Der Stadtrat von Roßwein hatte in seiner Sitzung am 8.11.2018 die Aufhebung des seit 1991 laufenden Stadtsanierungsverfahrens beschlossen. Mehr als 150 private und öffentliche Bauvorhaben konnten seit 1991 im Stadtkern Roßwein mit Fördermitteln von Bund, Land und Kommune umgesetzt werden. Dies hatte erheblichen Einfluss auf die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt. Neben den geförderten Privatmaßnahmen konnten fast alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Fördergebiet saniert werden. Das gesamte Sanierungsgebiet hat somit gegenüber dem Anfangszustand von 1991 eine erhebliche Aufwertung und Wertsteigerung erfahren.
Die Stadt Roßwein ist nun gesetzlich verpflichtet, die sogenannten Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern im ehemaligen Stadtsanierungsgebiet entsprechend § 154 Baugesetzbuch zu erheben. Grundlage bildet dabei die vom Gutachterausschuss für jedes beitragspflichtige Grundstück individuell zu ermittelnde sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung.