Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Mittelsachsen
Das Landratsamt möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24. März 2020 der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.
Hotline für Terminvereinbarungen
Dienststelle Döbeln | Dienststelle Freiberg | Dienststelle Mittweida |
03731 799-1351 | 03731 799-3616 | 03731 799-6683 |
Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde : nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633
Auf Grund der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO (gültig bis 20. April 2020 – 0:00 Uhr) wird folgende
Anpassung vorgenommen:
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Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:
- externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
- Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
- Erteilung Kurzzeitkennzeichen
- Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)
- Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 19.4.2020)
- Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
- Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
- Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 19.4.2020 ausgesetzt)
- Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 19.4.2020 ausgesetzt)
- Ausstellung von Ersatzdokumenten