Mitteilung zur Erstattung der Kitagebühren

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Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt.

Diese Regelungen gelten für den Zeitraum der Allgemeinverfügung zur „Einstellung des Betriebs“ von Orten der Kindertageseinrichtungen und Horten vom 18. März 2020 bis 17. April 2020.

Die Elternbeiträge für den genannten Zeitraum werden auch nicht gegenüber den Eltern erhoben, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden.

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, hat der Stadtrat der Stadt Roßwein beschlossen, die Kitagebühren für April 2020 nicht einzufordern, sofern die Konten zum 31.03.2020 ausgeglichen sind.

Deshalb erfolgt keine Abbuchung der Kitagebühren zum 15. April 2020.

Eltern die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder monatlich überweisen, bitten wir um Aussetzung ihrer Zahlung für den Monat April.

Diese Regelung trifft auch für die Kita „Unter den Linden“ zu.

Ein gesonderter Antrag für die Berücksichtigung ist nicht erforderlich.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse ( 034322/46632 oder per Mail ) gern zu Verfügung.

 

Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Nutzen Sie doch einfach diese bequeme Zahlungsmöglichkeit. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Roßwein (www.rosswein.de) unter Rathaus/Formulare.

 

Für das weitere Vorgehen nach dem 17. April 2020 wird die Stadtverwaltung Roßwein rechtzeitig entsprechende Informationen herausgeben.