Mundschutz wird nun Pflicht

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In der neuen Regelung des Freistaates Sachsen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften ab Montag Pflicht. „Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren“, schreibt die Staatsregierung in ihrer Pressemitteilung. Aus Sicht des Gesundheitsamtes reichen mitunter auch Schals und Tücher bzw. Leinentücher – wenn nichts anderes verfügbar ist. Wichtig: Man sollte diesen Mundschutz nach wenigen Stunden wechseln und er muss bei 60 Grad waschbar sein. Denn bei dieser Temperatur sterben die Viren ab. Es sollte nach Möglichkeit nichts Gestricktes als Mundschutz verwendet werden. „Auch der selbstgenähte Mundschutz mit farbigem Motiv trägt dazu bei, die außergewöhnliche Situation aufzuhellen“, fasst es die mittelsächsische Amtsärztin Dr. Annelie Jordan zusammen. Anmerkung: Einrichtungen und Institutionen könnten für sich entscheiden, dass man diese Räumlichkeiten nur mit Mundschutz betreten kann. Mundschutz kann nach der jeweiligen Lieferfähigkeit in der Löwen- Apotheke am Markt, der Brücken-Apotheke auf der Dresdener Straße in Roßwein oder über das Fachgeschäft Thomas Krebs, Querstraße 11, 04741 Roßwein, 034322 42689 | 034322 41217 email hidden; JavaScript is required bezogen werden.