Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 15. Mai 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem heutigen Freitag kehren wir zur weiteren Normalität zurück. Ab heute tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft. Diese beinhaltet auch, dass Schulen und Kindereinrichtungen ab Montag wieder geöffnet werden und die Betreuung der Kinder wieder möglich ist. Leider sind mit der Öffnung auch Hygieneverordnungen umzusetzen, welche unsere Eltern vor weitere Hürden stellen wird.
Kitas und Schulen im Primarbereich öffnen
Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist somit ab Montag, d. 18. Mai 2020, wieder möglich. Abweichend davon findet Unterricht für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt. Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Für alle Eltern stehen auf der Homepage der Stadt Roßwein weitere Informationen bereit. Des Weiteren werden alle Eltern durch die Einrichtungen über die spezifischen Regelungen informiert. Für Schüler der Primärstufe der Grund- und Förderschulen (Klassenstufen 1 bis 4), für Schüler der Unterstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Klassenstufen 1 bis 3) findet der Unterricht im Klassenverband statt. Dies gilt auch, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern innerhalb des Klassenraums nicht eingehalten werden kann. Der Raum, in dem der Unterricht stattfindet, darf von keiner anderen Person als den Schülern des Klassenverbandes, den unterrichtenden Lehrern oder den dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal betreten werden. Eine Pflicht, im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht für die Schüler nicht. Klassenlehrer werden darauf achten, dass der Klassenverband ab der Ankunft der zugehörigen Schüler auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden von anderen Schülergruppen getrennt bleibt. Unterrichtsstunden und Pausenzeiten müssen zeitlich so zueinander versetzt werden, dass Schüler verschiedener Klassenverbände vor und nach dem Unterricht sowie während der Pausen sich nicht zugleich außerhalb der Klassenräume aufhalten. Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen, werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung. Wir sind uns sicher, dass mit der Öffnung der Kindereinrichtung eine große Erleichterung der Eltern einhergeht. Jedoch stellen die geänderten Öffnungszeiten, die Bringe- und Hole-Slots für die Kinder und das Separieren der Gruppen und Klassen unsere Eltern vor weitere Probleme und Einschnitte. Oberste Priorität hat bei allen Maßnahmen der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Gesamtkonzeptes zur Öffnung der Einrichtungen erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden, und das wäre dann zum Schaden aller Beteiligten.
Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen
Das Sächsische Kabinett hat am 12. Mai 2020 weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung. Neben den bereits mit den aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung erlaubten Lockerungen und Öffnungen sind zudem Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung. Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich. Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung. Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen ab Freitag öffnen ebenso wie Hotels und Beherbergungsbetriebe, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe. Durch Allgemeinverfügung können weiterhin Ausnahmen von den Besuchsverboten zugelassen und Hygienevorschriften erlassen werden.
Infos unter: www.coronavirus.sachsen.de
Informationen der Agentur für Arbeit
Während die Betriebe in Mittelsachsen intensiv damit beschäftigt sind, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, lernen die Schülerinnen und Schüler gerade für ihren Abschluss. Die Fachkräfte- und Nachwuchssicherung für Zeiten nach Corona dürfen aber nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb sollten die Betriebe auch in der Corona-Krise an ihren Auszubildenden festhalten und spätestens jetzt freie Ausbildungsstellen melden. Die Agentur für Arbeit Freiberg, der Landkreis Mittelsachsen sowie alle Netzwerkpartner stehen gemeinsam für das Bündnis „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, denn neben den bisherigen Herausforderungen, wie dem demografischen und strukturellen Wandel, bedarf es besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer gemeinsamen Strategie. Mittelsächsische Unternehmen werden jetzt aktiv angesprochen, um die Ausbildungsbereitschaft zu erhalten und die Ausbildungsvermittlung zu realisieren. Der Fokus liegt dabei auf den diesjährigen Schulabgängern und allen anderen Bewerbern, die für das aktuelle Ausbildungsjahr eine Ausbildungsstelle suchen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steht den Jugendlichen wie folgt zur Verfügung: Telefon 03731/489-100 von 8:00 bis 18:00 Uhr
sowie per Mail Den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Freiberg und des Jobcenter Mittelsachsen erreichen Interessierte unter der Hotline: 0800 4 5555 20.
Corona-Lage (Stand 15. Mai)
Im Landkreis Mittelsachsen sind nunmehr 4 Erkrankte hinzugekommen. Somit registrierte das Gesundheitsamt bisher 255 Erkrankungsfälle – diese verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 80, den Altkreis Freiberg mit 103 und den Altkreis Mittweida mit 72 Fällen. In Roßwein und den Ortsteilen wurde bisher keine weitere erkrankte Person registriert.
Mit freundlichen Grüßen
Veit Lindner
Bürgermeister