Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 24. Juni 2020

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 ab dem 30. Juni 2020 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.

Für Kitas ist der Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen wieder möglich.

Ab dem 30. Juni 2020 besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb und zu den Regelöffnungszeiten, unter konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen, zurückzukehren. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann nun aufgehoben werden. Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.

Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primärbereich der Grund- und Förderschulen, der Horte und der weiterführenden Schulen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen, unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote, durchgeführt werden.

Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gemäß Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten. Personen, die ein Kind bringen oder abholen, müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Nach wie vor wird von den Eltern eine Gesundheitsbestätigung verlangt. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt eine leichte Lockerung. Nach der neuen Allgemeinverfügung sind Eltern verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweist. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.

Auf Grund der aktuellen Corona-Fälle in der Grundschule/Hort bleibt der reguläre Schulbetrieb der Grundschule sowie die Betreuung in der Kindertagesstätte Hort bis einschließlich 30. Juni 2020 ausgesetzt und wird im Notfallmodus betrieben. Informationen über den weiteren Ablauf des Schul- und Hortbetriebes ab dem 1. Juli 2020 erhalten die Eltern über die Homepage der Stadt Roßwein sowie auf der Homepage der Grundschule ab dem 26. Juni 2020.

Alle anderen Kindereinrichtungen der Stadt Roßwein kehren zum 30. Juni 2020 zu ihren alten, bekannten Öffnungszeiten (vor Corona- Modus) zurück.

 

Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern und Öffnung von Musikclubs zugelassen

Im Freistaat gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel.

Ab dem 30. Juni 2020 sind Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, z. B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen, zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept – aber ohne Tanz.

Alle anderen Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig. Das betrifft auch die Kontaktbeschränkungen, wonach private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig sind.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin nur allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister