Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen startet

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Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen des Bundes erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete Anfang der Woche. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und umfasst rund 25 Mrd. Euro.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Dazu ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Öffentliche Unternehmen sind ausdrücklich nicht förderfähig.

Die wichtigsten Informationen sind hier im Schnellüberblick zu finden:

https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Außerdem hat die Bundesregierung ein FAQ-Papier herausgegeben welches Sie im Anhang finden.

Technisch abgewickelt werden wird das Programm über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Nähere Informationen und Unterlagen sind auf der Homepage der SAB (Link) verfügbar bzw. verlinkt .

Überbrückungshilfe