„Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt appelliert an alle Bürger zur Mithilfe

Das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) appelliert an alle Bürger des Landkreises, bei der Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mitzuhelfen. Die ersten Nachweise dieser für Schweine hochgefährlichen Tierseuche in Deutschland erfolgten Anfang September in Brandenburg. Um einen möglichen Eintrag der Seuche nach Sachsen schnell zu erkennen, ist es wichtig, dass verendet aufgefundene Wildschweine, auch Tiere die durch einen Unfall verstorben sind, unverzüglich dem LÜVA gemeldet werden. Dazu ist die Tel.-Nr. 03731/799-6234 zu nutzen und außerhalb der Dienstzeiten die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0371/488-8200 anzurufen. Die Jäger haben alle verendeten und krank erlegte Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben. Anschließend werden diese unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage in Lenz (TKBA) entsorgt. Im Landkreis sind dazu Kadaversammelpunkte eingerichtet worden. Die Tiere werden dort bis zur Abholung durch Fahrzeuge der TKBA unter seuchenhygienisch sauberen Bedingungen aufbewahrt. Insgesamt wurden seit April 2020  24 Fall- und Unfallwildschweine auf Afrikanische Schweinepest im Landkreis gemeldet und beprobt.

Von der Landesdirektion Sachsen wurde zudem im April 2020 für die Landkreise Görlitz und Bautzen die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet sowie die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die TKBA. Sollte die Tierseuche weiter fortschreiten, kann es auch im Landkreis Mittelsachsen zu einer solchen Anordnung kommen. Daher möchte das LÜVA gemeinsam mit den Jagdgenossenschaften die Standorte für diese Sammeltonnen vorher planen. Die Jäger bringen bereits jetzt freiwillig Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen zur Untersuchung. Dieses Jahr wurden bereits 616 Proben untersucht.

Das Virus ist sehr langlebig und hält sich bei Zimmertemperatur beispielsweise gut vier Monate, im blutverseuchten Erdboden 205 Tage, im gekühlten Schlachtkörper sieben Monate, in Schinken bis zu 399 Tage. Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad inaktiviert. Vor diesem Hintergrund appelliert das LÜVA, Fleisch- und Wurstreste, wenn überhaupt, nur in geschlossenen Behältnissen wegzuwerfen und nicht aus dem Ausland mitzubringen. Denn das Virus der ASP kann außer über Blut und Sperma auch über die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie durch schweineblutkontaminierte Gegenstände von Tier zu Tier übertragen werden. Vor dem Hintergrund der vielen Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen in Osteuropa appelliert das mittelsächsische Veterinäramt, keine Rohwürste wie Salami und Knacker und keinen rohen Schinken oder rohes Schweinefleisch aus diesen Regionen mitzubringen. Die Gefahr, dass sich Wildschweine durch unachtsam weggeworfene Reste mit dem Erreger infizieren, ist enorm hoch. Das trägt dazu bei, dass die Seuche über große Entfernungen hinweg verschleppt werden kann. Bei einer Infektion tritt meist der Tod der Tiere nach zwei bis zehn Tagen ein. Symptome einer Infektion sind beispielsweise Fieber, Blutungen und Appetitverlust. Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest. Deshalb sind die Probenentnahmen im Wild- und Hausschweinbestand so wichtig. Denn nur mithilfe der Labordiagnostik lässt sich die ASP zweifelsfrei feststellen beziehungsweise ausschließen. Die Krankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Schweinehaltungen und insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen werden durch das LÜVA auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Regelungen kontrolliert. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Schweinen im Freien im LÜVA beantragt werden muss und nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt werden kann, so zum Beispiel doppelter Zaun mit Untergrabschutz. Es muss jeglicher Kontakt von Hausschweinen mit  Wildschweinen verhindert werden. Auch das Verfüttern von tierischen Speiseabfällen an Hausschweine ist strengstens verboten.

Der Landkreis Mittelsachsen hat sich mit in seiner technischen und materiellen Ausstattung auf den Ernstfall vorbereitet. Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.“