Die Pauschale zur Unterhaltung Gewässer II. Ordnung 2020 wird in Otzdorf eingesetzt.

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Vom Land Sachsen wurde den Kommunen für das Jahr 2019/2020 jeweils eine Pauschale zur Unterhaltung Gewässer II. Ordnung zur Verfügung gestellt, die es den Städten und Gemeinden ermöglichen soll, Bachläufe und Rückhaltebecken in Ordnung zu halten. Die Stadt Roßwein erhielt somit jeweils zwei Jahresraten in Höhe von ca. 18.900 € und hat in der zurückliegenden Stadtratssitzung den Auftrag für die Teilberäumung des Eulitzbaches in Otzdorf vergeben. Für 18.692 € wird die Firma LFT Straßen- und Tiefbau GmbH aus Ostrau im Monat Oktober die im Bereich der vorhandenen Bauwerke (6 Stück), und jeweils 20 m davor und dahinter, die Fließsohle von angespülten Sedimenten und Ablagerungen beräumen. Ebenfalls wird der Bewuchs in diesen Bereichen reguliert. Die Arbeiten am Bachlauf dürfen laut Umweltschutzauflagen nur in den Monaten September und Oktober eines jeden Jahres durchgeführt werden, womit nunmehr die punktuelle Beräumung des Eulitzbaches in Otzdorf erfolgt. Laut Bauamtsleiter Dirk Mehler ist die pauschale Finanzhilfe zur Gewässerunterhaltung eine gute Unterstützung, jedoch bei einer Gesamtverantwortung der Stadt über insgesamt 37 km Bachläufe kann diese nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen. Somit hofft die Stadtverwaltung, dass auch in den kommenden Jahren die Finanzmittel wieder bereitgestellt werden, um die Bachläufe rund um Roßwein sukzessive beräumen zu können.