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Wirtschaftsförderung: Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass ab sofort die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden kann.

Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni – August 2020) an. Unterstützt werden sollen kleine und mittelständische Unternehmen wie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Gezahlt werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebes in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür z.B. die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen. Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de