Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen 11. November 2020
Corona-Lage am 11. November
Veterinärwesen
Seit Juni ist eine Erkrankung von Haustieren mit dem Corona-Virus meldepflichtig. Bis heute gingen im mittelsächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt keine solche Meldungen ein. „Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beschäftigt sich intensiv mit Corona“, heißt es aus der Behörde. So wurden in den vergangenen Tagen aktuelle Forschungsergebnisse einer Studie zur Empfänglichkeit von Tieren gegenüber dem Virus veröffentlicht. Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
„Landwirtschaftliche Nutztiere
- Die wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere – wie Schweine und Hühner – sind nicht infizierbar.
- Bei einzelnen Tieren – wie Rinder – konnte lediglich eine minimale Virusvermehrung beobachtet werden, die auch nicht an Kontakttiere weitergegeben wurde.
- Von diesen Tieren geht demnach keine Gefahr der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen aus.
Haustiere
- Bei Katzen, Hunden und gehaltenen Nerzen wurden SARS-CoV-2-Infektionen im Feld nachgewiesen und auch experimentell untersucht.
- Bisher liegen keine Hinweise vor, dass sich Menschen bei Hunden oder Katzen mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
- Das FLI und das Robert-Koch-Institut geben hinsichtlich der sporadisch auftretenden Infektionen bei Katzen oder Hunden klare Handlungsempfehlungen.
- Diese stellen sicher, dass solche Infektionen gegebenenfalls entsprechend nachverfolgt und analysiert werden können.
- Im Juni 2020 führte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deshalb eine Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren ein, um Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung zu erhalten.
- Das FLI beobachtet fortlaufend die Entwicklung im Tierbereich und führt kontinuierlich Studien zu weiteren wissenschaftlichen Fragen zu SARS-CoV-2 bei Tieren durch.
Nerzfarmen
- In Deutschland spielt die kommerzielle Haltung von Nerzen keine Rolle mehr.
- Der Eintrag von SARS-CoV-2 in Nerzfarmen durch infizierte Menschen ist mittlerweile für Nerzfarmen, beispielsweise in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Spanien und den USA beschrieben.
- Dort kommt es zur Ausbreitung in den zum Teil sehr großen Beständen (oft mehr als 10.000 Tiere) und auch zu klinischen Erkrankungen bei Nerzen.
- Variationen der SARS-CoV-2-Genomsequenzen in Nerzen sind beschrieben worden (z. B. in Dänemark und in den Niederlanden).
- Hinweise auf zoonotische Übertragungen vom Nerz auf den Menschen liegen vor.
- Das FLI verfolgt im Auftrag des Bundesministeriums intensiv die weitere Entwicklung.“
Kabinett ändert Corona-Schutz-Verordnung – neue Regeln für Versammlungen
Das Sächsische Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert, das teilte heute das Sozialministerium mit. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.
Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.
Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail gern zur Verfügung.
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