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Die Corona- Überbrückungshilfe für Unternehmen wird bis Juni 2021 verlängert und erweitert

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Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Darauf weist die mittelsächsische Wirtschaftsförderung hin. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details werden zeitnah bekanntgegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, z. Bsp. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Die Überbrückungshilfe III wird Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Informationen zur Überbrückungshilfe II gibt es auch unter https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html. Dort werden zukünftig auch Informationen zur Phase III erhältlich sein.