Neue Allgemeinverfügung regelt weitergehend Quarantäne- und Hygieneregeln

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Eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises regelt nun den Umgang mit der Quarantäne. Sie ersetzt den schriftlichen Bescheid des Gesundheitsamtes bis dieser bei der positiv getesteten Person eingeht. Damit soll verhindert werden, dass in der Zeitspanne vom Bekanntwerden der Positiv-Testung bis zum Eintreffen des Bescheides die Infektionen weitergetragen werden.

Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – egal ob diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort abzusondern (in Quarantäne zu begeben).

Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft wurden, haben nach der Allgemeinverfügung auch in Quarantäne zu gehen, unabhängig davon, ob der schriftliche Bescheid des Gesundheitsamtes schon vorliegt. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und gilt ab morgen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/1922020e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-bei-menschen-infektionsschutzgesetzes-ifsg.html

Hier noch der Auszug aus dem Fragen-Antwort-Katalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de auf die Frage „Was passiert, wenn man positiv getestet wurde“:

„Das Gesundheitsamt bittet Sie, Ihre Kontaktpersonen der Kategorie I zu notieren. Hierbei sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen. Wenn Sie symptomfrei sind, dann muss der Zeitraum von zwei Tagen vor der Testung berücksichtig werden. Wenn Sie Symptome haben, dann bis zwei Tage vor dem Beginn der ersten Symptome. Neben dem Namen werden auch Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse benötigt:

Definition Kategorie eins Quelle RKI:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt (A)
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc. (A)
  • Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung) (B)
  • Optional: Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Schulklassen, Gruppenveranstaltungen), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung (A, B)

Ausführlichere Informationen können Sie hier entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html?nn=13490888