Information zur Kinderbetreuung ab 14. Dezember 2020

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Vom 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 schließen die Schulen und Kindereinrichtungen auf Grund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie.

Die Stadt Roßwein wird wieder eine Notbetreuung in den Kindereinrichtungen anbieten.

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind (gemäß Anlage 1 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Corona-SchutzVO).

Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten –beruflich tätig ist, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann (gemäß Anlage 2 zu § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Corona-SchutzVO).

Zur Betreuung Ihres Kindes ist dazu ab dem 14.12.2020 das ausgefüllte Formular (Anlage 3) zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung in der Einrichtung vorzulegen.

Bitte legen Sie auch weiterhin täglich die Gesundheitsbestätigung in der Einrichtung vor. Bevollmächtigte Personen, die zur Unterschrift der Bestätigung und zur Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes befugt sind, notieren Sie bitte auf der Rückseite der Bestätigung. (z. B. wenn Ihr Kind bei den Großeltern übernachtet).

Die Notbetreuung wird im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten gewährleistet und nach Bedarf angepasst. Die Notbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Hygienevorschriften (u. a. Betretungsverbot der Einrichtung, Abhol- und Bringezonen, Maskenpflicht).

Aufgrund der Tatsache, dass der formale Kabinettsbeschluss erst am Freitag, den 11. 12.20 erfolgen soll, verweisen wir darauf, dass alle hier genannten Regelungen und Hinweise unter Vorbehalt des Beschlusses getroffen werden. Dies betrifft auch eine noch ausstehende Vorgehensweise zum Thema der Elternbeiträge. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie über weitere Gegebenheiten informieren.

Die Formblätter zur Notbetreuung und die Information zum betroffenen Personenkreis:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlagen-1 und 2

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung:

PDF: SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlage-3

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz der derzeitigen angespannten Situation eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und bitte bleiben Sie gesund!