Aktuelles zur Corona-Pandemie

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bisher liegt der Stadt Roßwein die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen nicht vor. Wir rechnen im Laufe des Tages mit der Veröffentlichung.

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldete am Donnerstag insgesamt 117 neue Corona-Fälle im Landkreis. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März auf 5843. Davon wurden 742 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2047 für den Altkreis Mittweida und 3054 für den Altkreis Freiberg. Seit Beginn der Pandemie wurden 11.902 Quarantänebescheide erlassen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen, steigt um 5 Personen auf 52 verstorbene Menschen.

Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 141 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 16 Menschen beatmet werden. Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen ist auf 382,1 gestiegen. In Deutschland wurde heute ein trauriger Rekord mit 29.875 Neuinfektionen und 598 Toten erreicht. Wir bitten eindringlich, halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen, halten Sie die Mindestabstände ein und bitte tragen Sie, außer in den eigenen 4 Wänden und dem Grundstück, einen Mund-Nasenschutz.

Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html