Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen 

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Landkreis ändert Allgemeinverfügung: Beschränkung für Besuche in Pflegeheimen

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Mittelsachsen entschieden, seine Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 anzupassen. Hintergrund ist vor allem, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen. Bei Besuchern von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ist unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung ein Antigen-Schnelltest durchzuführen oder sie können einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 48 h ist, vorweisen. Auch Bewohner der Pflegeeinrichtung müssen sich, wenn sie das Haus verlassen haben und Kontakt mit Dritten hatten, testen lassen, Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche.

Ausgeweitet wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung: Diese besteht nun im gesamtem öffentlichen Raum, wo sich Menschen begegnen. Somit besteht eine Pflicht zum Tragen der Maske auf allen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Ausschank und Konsum von Alkohol wird im gesamten öffentlichen Bereich verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft. Bitte zeigen Sie sich solidarisch, bitte tragen Sie außerhalb des eigenen Haushaltes und Grundstückes einen Mund- Nasenschutz.

 

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html