Aktuelles zur Corona-Pandemie

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom Sonntag den 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am Mittwoch in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage:

Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis möglich sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet. „Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“, heißt es in der Mitteilung.

Weitere Maßnahmen:

  • Friseure müssen ab Mittwoch nun auch schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen. Der Freistaat weist darauf hin, dass das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester der Bund regeln wird.
  • Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Im Übrigen wird den Einrichtungen dringend empfohlen, den Anspruch auf Testung gemäß der Corona-Testverordnung regelmäßig, möglichst zweimal wöchentlich, für die Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung (wenn beide Sorgeberechtigten bzw. der alleinige Sorgeberechtigte entsprechend tätig sind und die Betreuung nicht abgesichert werden kann).

Das Gesundheitsamt Mittelsachsen meldet am 15. Dezember insgesamt 260 neue Fälle zum Vortag. Insgesamt steigt die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen seit März somit auf 6.966. Davon wurden 959 für den Altkreis Döbeln gemeldet, 2.444 für den Altkreis Mittweida und 3.563 für den Altkreis Freiberg. In der Region Roßwein haben sich bis zum heutigen Tag insgesamt 81 Menschen mit Covid 19 infiziert. Seit Beginn der Pandemie wurden 12.758 Quarantänebescheide erlassen. Aktuell werden in den mittelsächsischen Krankenhäusern 178 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 18 beatmet. Das Gesundheitsamt registrierte heute im Zusammenhang mit Corona sechs weitere Todesfälle.

Aufgrund der immer noch hohen Anzahl an Corona erkrankten Menschen bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen das Haus zu verlassen und die AHA Regel weiterhin zu beachten – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske (Mund-Nasenschutz). Bleiben Sie bitte gesund.