Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 09. Januar 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in der Sitzung am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar 2021. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Der Freistaat Sachsen hat hierbei den Lockdown, anders als im übrigen Bundesland, bis zum 7. Februar 2021 verlängert. Aufgrund der höchsten Inzidenzzahlen in Sachsen ist diese Entscheidung nachvollziehbar. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Verordnung weiter!

Folgende Regelungen wurden neu aufgenommen bzw. ergänzt:

*Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

*Das Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre.

*Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

*Zu schließen sind nun auch Solarien und Sonnenstudios. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist weiterhin die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Die neue Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Roßwein oder unter  www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht.

Das Impfzentrum Mittweida soll ab dem 11. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen.

Eine sehr wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielt die seit einigen Tagen bereitstehende Impfung. Gestern wurde in der Europäischen Union ein zweiter Impfstoff freigegeben. Das Impfzentrum für unseren Landkreis befindet sich im ehemaligen Simmelmarkt in Mittweida, in unmittelbarer Nähe zum Hochschulcampus. Für die Einwohner der Stadt Roßwein ist der Standort in Mittweida alles andere als optimal, da vielmals die Frage der Erreichbarkeit noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Leider wurden die Städte und Gemeinden bei der Stadtortwahl des Impfzentrums nicht in die Entscheidung des Landratsamtes einbezogen. Das Impfzentrum in Mittweida soll nun ab Montag, 11. Januar 2021, seinen Betrieb aufnehmen. Terminvergaben sollen sowohl online als auch telefonisch möglich sein. Natürlich gilt dies aktuell zunächst einmal für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 (Bewohner von Pflegeheimen, Ärzte und Betreuungspersonal). Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese auf der Homepage der Stadt Roßwein und dem Roßwein-TV veröffentlichen.

PDF: SächsCoronaSchVO von 8.01.2021

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister