Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update 09. Februar 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

obwohl die Minister der Länder und der Bund sich erst am Mittwoch treffen, um über das weitere Vorgehen zur Lockerung des gegenwärtigen Lockdowns zu beraten, sind bereits ab 15. Februar 2021 einige Erleichterungen in Sicht.

Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar 2021

So werden die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen zum 15. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Für Grundschüler soll die Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Weitere Schritte werden von den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch abhängig gemacht. Schüler der Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Endgültig beschlossen wird der Fahrplan am kommenden Freitag in einer erneuten Kabinettssitzung. Eingeschränkter Regelbetrieb für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bedeutet die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Kinder sollen auch außerhalb der Gruppen- und Klassenräume auf dem Gelände der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Eine entsprechende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb gab es bereits im vergangenen Frühjahr und konnte ohne größere Hindernisse erfolgreich umgesetzt werden.

Ab Montag, d. 15. Februar 2021 dürfen nun auch die Händler in Sachsen den click & collect-Service anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann, unter Beachtung strenger Regeln vor Ort, im Geschäft abgeholt werden. Grundlage sind hierfür die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat. Öffnen dürfen laut der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften, in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar 2021 in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

In der Stadt Roßwein ist mit allen Ortsteilen die Anzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen auf 249 Personen angestiegen (am 26.01.2021 waren es 228 Personen). In Waldheim sind zur gleichen Zeit 383, in Leisnig 487, in Hartha 414 und in Döbeln 1056 erkrankte Personen gemeldet. Die Region Roßwein weist zum Stichtag einen Inzidenzwert von 199,9/100.000 Einwohner aus (am 26.01.2021 war es noch ein Inzidenzwert von 266,6/100.000. In den zurückliegenden 7 Tagen sind 15 Personen an Covid 19 erkrankt. Aktuell nimmt die Stadt Roßwein innerhalb der 52 Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen den 17. Platz ein. (am 26.01.2021 Platz 18) Dies stellt im Vergleich zum letzten Update vom 9. Januar 2021 eine gewisse Verschlechterung der Situation dar, welche jeden von uns zu mehr Vorsicht animieren sollte. Die Sterblichkeitsrate lag im Monat Januar 2021 in der Stadt Roßwein bei 12 Personen. Im Vergleich lag die Sterblichkeitsrate im Januar in den Jahren 2018-2020 bei durchschnittlich 6,6 Personen und damit deutlich unter dem Wert als im Januar 2021. Eine sogenannte Übersterblichkeitsrate ist somit für den Monat Januar/2021 im Vergleich mit dem Durchschnittswert der früheren Jahre zu erkennen. Bei dieser erhöhten Rate kann auf die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie Bezug genommen werden. Aus diesem Grund ist der Schutz der vulnerablen Gruppen weiterhin unser oberstes Gebot.

Die Gesamtzahl der an Covid 19 erkrankten Menschen liegt im Landkreis Mittelsachsen aktuell bei 14.898 Personen. Davon entfallen 5.738 auf den Altkreis Mittwei-da, 2.943 auf den Altkreis Döbeln und 6.217 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Mittelsachsen (Stand 09.02.2021) bei 123,0/100.000 Einwohner.

Obwohl die Inzidenzwerte in Mittelsachsen und in der Stadt Roßwein eine rückläufige Tendenz aufweisen bitten wir Sie weiterhin dringend, die aktuellen Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen durch! Bitte verschieben Sie anstehende Feiern auf einen späteren Zeitraum! Bitte halten Sie den 15 km-Bewegungsradius für Ihre Freizeitgestaltung ein und tragen Sie im öffentlichen Raum, überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen (Parkplätze von Diskountern, in Lebensmittelgeschäften, dem ÖPNV, Apotheken usw.) einen FFP-2 Mund-Nasenschutz oder einen OP- Mund- Nasenschutz. Gern weisen wir auch darauf hin, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen ein und befolgen Sie die Hygiene-Empfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Roßwein unter www. rosswein.de, der App der Stadt Roßwein, dem Newsletter im kostenlosen Abo und im Roßwein-TV.

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister