Aktuelles zur Corona-Pandemie, Update vom 15. Februar 2021

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der aktuelle Inzidenzwert der Stadt Roßwein liegt mit allen Ortsteilen derzeit (Stand 14.02.2021) bei 333,2 pro 100.000 Einwohner. Damit nehmen wir mittleierweile Platz 3 von 52 Kommunen im Landkreis Mittelsachsen ein. Die infizierten Personen haben ein Alter von 23 – 96 Jahren. Die Inzidenzrate von 333,2 ist natürlich viel zu hoch!! Aus diesem Grund appellieren wir an alle Einwohner, die aktuellen Kontaktbeschränkungen dringend einzuhalten. Tragen Sie überall dort, wo Sie anderen Menschen begegnen (Parkplätze von Diskountern, in Lebensmittelgeschäften, im ÖPNV, Apotheken usw.) einen FFP-2 Mund-Nasenschutz oder einen OP- Mund- Nasenschutz. Bitte führen Sie in der jetzigen Zeit keine Familientreffen oder ähnliche Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten durch. Halten Sie, wann immer es geht, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen ein und befolgen Sie die bekannten Hygiene-Empfehlungen. Gern weisen wir auch darauf hin, dass ein Mund–Nasenschutz seinen Schutzzweck nur erfüllt, wenn dieser gleichzeitig Mund und Nase bedeckt.  

Das sächsische Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten vom 10. Februar 2021 nun die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis zum Ablauf des 7. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich verlängert.

Neu geregelt wurde, dass Friseure und Fußpflege-Betriebe ab 1. März 2021 öffnen dürfen. Bedingung ist ein Hygienekonzept, das eine wöchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken. Bei Friseuren ist zusätzlich ein Terminmanagement einzuführen, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden.

Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März 2021, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, wieder öffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung berufsbedingt erforderlich ist.

Ebenfalls erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Dies gilt aber nur für Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Corona-Virus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schließen.

Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar 2021 den sogenannten Click & Collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann vom Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden.

Neu eingeführt wurde die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind.

Die bekannten Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperre gelten weiterhin. Landkreise und Kreisfreie Städte sollen die nächtliche Ausgangssperre aber unter bestimmten Bedingungen aufheben: Dies ist dann der Fall, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge unterschritten wird. Maßgeblich dafür sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurückgenommen werden. Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Beschränkung zulässiger Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich aufheben. Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann, unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie der Berücksichtigung der in den Nachbarlandkreisen möglicherweise noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkung, wieder möglich. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maßnahmen zurückzunehmen.

Der Inzidenzwert im Landkreis Mittelsachsen liegt (Stand 14.02.2021) bei 73 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner. Mit einer Entspannung oder dem Aufheben der 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkung kann daher kurzfristig nicht gerechnet werden.

Die neue Corona- Verordnung des Freistaates Sachsen finden Sie unter  www.coronavirus.sachsen.de („Amtliche Bekanntmachungen“) oder auf  der Homepage der Stadt Roßwein unter www.Stadt Rosswein.de.

Immer gut informiert : über die App der Stadt Roßwein, den kostenlosen Newsletter sowie das Roßwein-TV

 

Mit freundlichen Grüßen

Veit Lindner
Bürgermeister