Unternehmen können Befreiung von der Quarantänepflicht für Grenzpendler beantragen

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Bisher sind für 210 sogenannte Grenzpendler aus 27 Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen entsprechende Bescheinigungen beantragt worden. Für die tägliche Einreise nach Deutschland benötigen die Grenzpendler seit 18. Februar gemäß der geltenden Quarantäne-Verordnung eine Bescheinigung zur Befreiung von der Quarantänepflicht. Das gilt für Beschäftigte aus den folgenden Branchen:

  • Einrichtungen des Gesundheits – und Pflegewesens
  • Betriebe der Nutztierhaltung
  • Wasser- und Energieversorgung
  • Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft
  • Transport und Verkehrswesen
  • Apothekenwesen
  • Pharmawirtschaft
  • Bestattungswesen
  • Ernährungswirtschaft
  • Informationstechnik
  • Telekommunikationswesen
  • Labore medizinischer Einrichtungen

Damit die Beschäftigten der genannten Branchen unkompliziert an der Landesgrenze pendeln können, müssen diese die Bescheinigung stets bei sich tragen. Unternehmen können den Vordruck der Bescheinigung auf der Internetseite des Landkreises herunterladen. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, vom Betrieb zu unterschreiben und zu stempeln. Die betriebliche Bescheinigung muss vom Unternehmen dem Landratsamt per E-Mail an  zur Prüfung und Genehmigung zugeleitet werden. Das Unternehmen erhält das bestätigte Dokument per Anhang einer E-Mail zurück und kann es den Beschäftigten aushändigen.