Information zum Umgang mit Corona-Laientest

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Verschiedene Supermarktketten und Drogerien haben angekündigt, dass sie in den kommenden Tagen erstmals einen Schnelltest für zu Hause anbieten. Jeder hat damit die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen. Wenn man diesen Test zu Hause für sich durchführt und dieser Test positiv sein sollte, dann muss keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen.

Auf Grundlage eines positiven sogenannten Laientest wird die Behörde zur Kontaktnachverfolgung auch nicht aktiv. Wichtig ist, sich bei einem positiven Ergebnis bei einem selbstgemachten Test sofort abzusondern bzw. sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test machen zulassen. Dies PCR- Test kann beispielsweise beim Hausarzt durchgeführt werden. Sollte dieser auch positiv ausfallen, erhält dann das Gesundheitsamt eine Meldung und setzt sich mit der betroffenen Person direkt in Verbindung. Die Quarantäne darf nur verlassen werden, wenn das Testergebnis negativ ist. Geregelt ist dieses Verfahren in der Allgemeinverfügung zur Quarantäne mit Gültigkeit ab 15. Februar des Landkreises Mittelsachsen.