KSB Mittelsachsen

Landkreis ermöglicht Lockerungen auch im Sport

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KSB Mittelsachsen

 

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab dem 6. April 2021. Demnach ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig. Ein tagesaktueller negativer Selbst- oder Schnelltest wird nicht benötigt.

Dabei war für den Landkreis Mittelsachsen unter anderem tragend, dass sportliche Betätigung für die Entwicklung von Kindern, aber auch für die körperliche Gesundheit von Erwachsenen, wichtig ist.

Für den Landkreis Mittelsachsen war in der Abwägung zudem leitend, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Freien geringer ist als in geschlossenen Räumen, weswegen die Gestattung von Individualsport im Außenbereich im unter Nummer 3 dieser Allgemeinverfügung genannten Personenumfang akzeptabel erscheint. Der Zulassung einer größeren Anzahl an Personen steht – neben der in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO bestehenden Begrenzung – die effektive Kontaktnachverfolgung entgegen.
Individualsport im Sinne der Verordnung ist kontaktfreier Sport. Kontaktfrei im Sinne der Verordnung bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet.

Beispiele:

  • Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
  • Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
  • Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Ausführliche Informationen gibt es in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/712021e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-beim-menschen-infektionsschutzgesetz-ifsg.html bzw. in den aktuellen Corona FAQ des Landessportbundes Sachsen e.V.:  https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/