Förderprogramm IMPULS – das neue Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen – Beachtung: Antragsende 31. Mai 2021

Kurzinformation zum Programm:

Förderprogramm

IMPULS – Das neue Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder)gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der Bundesmusikverband koordiniert das Förderprogamm IMPULS.
Die Antragsstellung ist bis zum 31. Mai 2021 möglich. Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Fördergrundsätze. Die im Antrag gestellten Fragen in gesammtelter Form sowie die Mustertabelle für die Kostenkalkulation finden Sie hier in Vorbereitung des Online-Antrags.

Das Förderprogramm im Überblick

Antragsstellung:                  01. – 31.05.2021
Projektzeitraum:                 01.07. – 31.12.2021
Förderhöhe:                         2.500 – 15.000

Antragsberechtigung:      Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019
Eigenanteil:                         10% der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
Förderfähig:                        z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.

 

Fördermodule 

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

 

 

Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:

2021-04-16-Foerdergrundsaetze-IMPULS-Neustart-Kultur